OLG München: Urteil zum Verkauf gebrauchter Software realitätsfern

Alexander Trust, den 30. Juli 2008
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Aktuell hat das Oberlandesgericht München ein realitätsfernes Urteil in einem Streit zwischen Oracle und usedsoft gefällt. Das sieht vor, dass die gebrauchte Software nicht wieder verkauft werden kann.

Der Gebraucht-Softwarehändler hat das Nachsehen, denn die Richter sind zu dem Schluss gekommen, dass die mit den ehemaligen Käufern eingegangenen Softwarelizenzverträge nicht automatisch (ohne Zustimmung des Herstellers) auf den Händler übergehen könnten.

Rechteinhaber muss Erlaubnis geben

In dem Urteil heißt es beispielsweise, „dass der Vertrieb mit gebrauchter Software generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedarf“. Wenn ich mein Windows XP über das Internet versteigere, muss ich folglich Microsoft vorher fragen, ob ich das darf.

Es bleibt die Frage, warum Richter bei Software ein so realitätsfernes Urteil fällen, wenn es als Ausnahme von der Regel gelten muss. Muss ich Volkswagen fragen, bevor ich mein Auto verkaufe? Wen soll ich fragen, wenn ich ein Buch verkaufen möchte? Den Autor? Oder doch lieber den Verlag? Muss ich den Bekleidungshersteller vorher informieren, wenn ich die Jeans im Schrank, die mir nicht mehr passt, weiter verkaufen möchte? Diese und andere Fälle aus der Alltagspraxis zeigen, dass das Urteil des OLG München nicht dem Standard entspricht.


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