Unseren täglichen Myvideo Erotikspam bring uns heute

Alexander Trust, den 18. Januar 2007
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MyVideo mit Erotikspam.

 Das kommerzielle Videoportal hat offensichtlich ein Spam-Problem. Noch dazu eines, das am Ende Probleme mit dem Jugendschutz bereiten könnte. Einige Stichproben ergaben, dass es in den Kommentarsträngen von MyVideo nur so von Erotikwerbung wimmelt.

Auf MyVideo wird Pornographie super billig beworben. Für nur 12 Cent die Minute könne man sich die Erotik angucken oder anhören. Zum Beispiel unter Videos vom DSDS-Casting werden solche Angebote unterbreitet. Das ist doppelt absurd. Denn MyVideo gehört nachweislich in Teilen der Konkurrenz von RTL. Immerhin 30 Prozent der Anteile an MyVideo gehören der ProSiebenSat.1 Media AG.

Lauschen billig

Wir finden bei unserer Recherche das Angebot und die Rufnummern für die „geile Nachhilfeschülerin“ oder die „geilen amerikanischen Lesben“. Lediglich der „geile Dreier“ ist noch in Arbeit. Die Webseite bewirbt zwar ein billiges Angebot, sie ist aber auch extrem billig aufgemacht.

Der Betreiber des beworbenen Portals betont, dass die „Angaben“ nur aus Deutschland zu erreichen seien. Was aber bedeutet das? Das stimmt so nicht, kann man diese Website doch von der ganzen Welt aus abrufen.

Seriös geht anders

Die Rechtschreibfehler auf der beworbenen Erotikseite geben sich die Klinke in die Hand. „Für Die Geile Nachhilfeschülerin Wähle“, heißt es dort. Groß- und Kleinschreibung fallen dem Effekt zum Opfer. Beim „geilen Dreier“ schließlich heißt es in Angaben in Klammern, er sei „noch in arbeit“. Hier hätte durchaus zweimal großgeschrieben werden dürfen, zwecks Satzanfang und Nominalphrase.

Der Betreiber nennt seine E-Mail und gibt gütigerweise ein Impressum an. Dazu ist er rechtlich mittlerweile verpflichtet. Er kommt aus Landhut. Nie war es so einfach gegen Spammer vorzugehen… Wenn es im TV um die dümmsten Verbrecher ging, könnte es im Internet um die dümmsten Spammer gehen. Allesandro W. hat einen Auftritt sicher.

Dreiste Werbung

Das Erotikangebot ist „billig“. Die Werbung dafür dreist. Der Anbieter ist aber unbedarft im Sprachgebrauch und technisch nicht besonders fingerfertig. Denn W. nutzt a) ein vorgefertigtes Template, und kann zusätzliche Seiten wie das Impressum b) nicht an das Layout der Seite anpassen.

Laut den AGBs des Anbieters des Service von Realhomepage (RH), eines gewissen Herrn Dr. rer. nat. R. G. U. aus Berlin, ist das Einstellen von pornographischen Inhalten nicht gestattet, noch genauer:

„[…] Verboten sind ausdrücklich Seiten mit Aufrufen zu Hass und Gewalt, sowie pornographische Darstellungen in Text und Bild. […]“
AGB Realhomepage

Wie viel Geilheit verträgt der Mensch?

Zumindest gegen diese Auflage scheint W. nicht zu verstoßen. Er stellt immerhin keine pornographischen Texte oder Bilder ein. Andernfalls wären die Seiten des Herrn W. sonst vermutlich von der Löschung beim Hoster RH bedroht gewesen. Weiter heißt es in den AGB:

„[…] Webseiten mit zwar nicht pornographischen, aber sexuellen Inhalten sind nur dann zugelassen, wenn sie über einen Adult-Check bzw. Passwortschutz verfügen […]“
AGB Realhomepage

Gehirnschmalz von Rechtsverdrehern würde unter den Voraussetzungen zum Schluss gelangen, dass Herr W. nicht auf den Webseiten selbst sexuelle Inhalte anbietet, sondern nur vermittels Telefonnummern. Ist für derlei Sex-Werbung nicht trotzdem eine Altersprüfung erforderlich? Das allerdings sollte Herr W. schleunigst mit Herrn Prof. Dr. klären, in einem Gespräch zwischen Preuße und Bayer quasi.

Widerrechtlich geworben?

Doch halt. Das letzte Zitat ging noch weiter, und zwar wie folgt:

„[…] und als XXL-Seite werbefrei geschaltet sind. Frei zugängliche, XXL-Account Seiten mit sexuellen Inhalten werden ebenfalls unverzüglich gelöscht. Realhomepage behält sich auch in diesen Fällen Schadensersatzforderungen vor.

Es ist verboten, auf nicht XXL Seiten, selbst Werbung zu schalten.

[…]“ (Hervorhebung d. Red.)
AGB Realhomepage

Was genau heißt in diesem Kontext „Werbung schalten“? Hat Herr W. mit den Inhalten der Seite Werbung geschaltet? Spätestens an diesem Punkt dürfte der Herr Dr. aus Berlin mit dem Herrn W. ein Wörtchen drüber reden wollen.

Muss ich als Blogger, der Aufklärungsarbeit leistet, am Ende mit einer Abmahnung rechnen? Ich bin gespannt, ob das ein Nachspiel hat.

MyVideo mit Erotikspam

Ich selbst sammle natürlich weitere Stichproben, bin aber über Hinweise froh, die ebenfalls Erotikspam bei MyVideo dokumentieren.


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