US-iPads: Apple-Abmahnung für Vorabverkauf in Deutschland
rj, den 4. Mai 2010Dass iPads aus den USA in Deutschland vor dem offiziellen Verkaufsstart importiert und vertrieben werden, wurde noch im März von Apple auf unsere Nachfrage hin nicht kommentiert. In einem ersten Fall erfolgte nun jedoch die kostenpflichtige Abmahnung: Apple kann den Vertrieb von iPads aus den USA in Deutschland markenrechtlich unterbinden und ließ nun die Tat folgen.
In einem uns bekannten Fall fordert Apple nun die sofortige Einstellung des Verkaufs der US-Import-iPads in Deutschland, dazu die Abgabe einer Unterlassungserklärung plus Selbstverpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung. Auf unsere Nachfrage bei mehreren anderen Händlern oder Powersellern wurde weder von weiteren Abmahnfällen noch von Kontaktaufnahmen durch Apple oder ihrer rechtlichen Vertretung in Deutschland berichtet.
Vertreten wird Apple dabei von ihrer Kanzlei Bird and Bird. Rechtlich ist die Lage weitgehend eindeutig: vor dem offiziellen Verkaufsstart der iPads in Deutschland bzw. der EU hat Apple die Möglichkeit, den gewerblichen Handel markenrechtlich unterbinden zu lassen. Über den Stil kann man streiten: dass iPads aus den USA in Deutschland vertrieben werden sollen, war seit März bekannt, auch auf Seiten Apples. Angesichts des (verständlichen) Ärgers über die immer weiter verzögerte internationale Verfügbarkeit des Apple-Tablets nun mit einer solchen Verzögerung kostenpflichtig rechtlich zuzuschlagen, mag juristisch in Ordnung sein – aber auch nur juristisch.