iPhone-Verkaufsverbot wird nun auch online durchgesetzt, Apple reicht Berufung ein
Jonny Random, den 4. Januar 2019Qualcomm hat sein Verkaufsverbot für einige iPhones in Deutschland durchsetzen können. In der Folge darf Apple die betroffenen Modelle nicht mehr anbieten, weder offline, noch online. Der restliche Handel ist nicht davon betroffen – noch nicht.
Das Verkaufsverbot für iPhones wird nun tatsächlich teilweise vollstreckt. Qualcomm, das diese Maßnahme beim LG München erwirkt hatte, MacNotes berichtete, hat nun die zur Vollstreckung notwendigen Sicherheiten in Höhe von 1.34 Milliarden Euro bei Gericht hinterlegt.
Die folge ist, dass Apple das iPhone 8 und das iPhone 7 nicht mehr nur aus dem Handel in seinen bundesweit 15 Apple Stores, sondern auch aus dem Apple Online Store entfernt hat.
Apple legt Berufung ein
Weiterhin sind die betroffenen Modelle aber noch bei den übrigen Vertriebspartnern erhältlich. Cyberport machte etwa umgehend eine Aktion daraus und verkauft die Geräte nun unter dem Motto „Verboten gut“.
Auch bei Gravis ist das Verkaufsverbot noch nicht in Kraft getreten und etwa das iPhone 8 weiter erhältlich, allerdings versucht Qualcomm durchzusetzen, dass ein Verkaufsstopp für den gesamten bundesweiten Einzelhandel durchgesetzt und alle Geräte zurückgerufen werden müssen.
Apple hat unterdessen Berufung gegen das Urteil aus München eingelegt. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, Qualcomm agiere aus der Verzweiflung heraus und verhalte sich dabei innovationsfeindlich.
Der konflikt hatte sich an einem Patent entzündet, das Qualcomm hält. Es beschreibt einen Stromsparmodus, der bei Modems von Intel zum Einsatz kommt, die ab dem iPhone 7 verbaut werden.
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