Recht auf Reparierbarkeit: Apple verliert in Norwegen vor Gericht
Jonny Random, den 20. April 2018Apple hat unlängst eine Klage vor einem norwegischen Reparaturshop verloren. Es ging um das Recht des Shopbetreibers, Displays zu verbauen, die nicht von Apple stammten, das sogenannte Recht auf Reparierbarkeit. Am Ende gab das Logo mit dem Apfel den Ausschlag.
Apple sträubt sich schon lange dagegen, dass Drittfirmen oder Privatpersonen ein kategorisches Recht auf Reparaturen am iPhone zugesprochen wird. Das Argument Cupertinos: Nur Apple könne einwandfreies Funktionieren im Sinne des Anwenders sicherstellen doch monetäre Interessen dürfen guten Gewissens unterstellt werden.
Nun hat Apple ein Verfahren in Norwegen verloren, das genau diese Fragestellung zum Thema hatte.
Apple muss Dritt-Displays tolerieren
Der Norweger Henrik Huseby betreibt einen Handy-Reparaturshop. Bei Displayreparaturen an iPhone greift er hier auf Panels zurück, die nach eigener Aussage voll kompatibel zu den Geräten sind. Sie stammen teils sogar aus den selben Fabrikenwie die von Apple genutzten Bildschirme. Manche tragen sogar das Apple-Logo, doch das habe er in allen Fällen unkenntlich gemacht.
Darauf stützt sich auch die Argumentation des Gerichts: Es widerspricht nicht EU-Recht, kompatible displays einzuführen und zu verbauen, der Kaufmann verstößt auch nicht gegen das Markenrecht, da er keine fremden Logos nutze.
Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre es nach Auffassung der Richter unerheblich gewesen, da dies für den Endnutzer nicht ersichtlich gewesen ist.
Apple musste hier eine recht deutliche Niederlage für seinen Standpunkt hinnehmen. Das Verfahren nimmt indes natürlich weiter seinen Weg durch die Instanzen.