Kim Dotcom kann an USA ausgeliefert werden

Alexander Trust, den 23. Dezember 2015
Kim DotCom, Steve Wozniak, Ira Rothken
Von links nach rechts: Kim DotCom, Steve Wozniak, Ira Rothken, Foto: Kim DotCom

Neuseeland: Ein Gericht hat entschieden, dass der Internetunternehmer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert werden kann. Dotcom hat bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

Kim Dotcom werden in den USA mehrere Gesetzesverstöße vorgeworfen. Neben Urheberrechtsverstößen außerdem krimineller Handel und Geldwäsche. Dotcom will gegen das Urteil in Berufung gehen. Gegenüber Reportern zeigte sich Dotcom enttäuscht über die Entscheidung.

Während man ihm als Urheber der ehemaligen Plattform Megaupload Urheberrechtsverstöße in großem Maß vorwirft, argumentiert Dotcom, dass er nicht für selbige verantwortlich gemacht werden kann, weil er sie selbst nicht beging. Er bedankte sich auf Twitter für die Unterstützung und wünschte allen frohe Festtage.

Drei von Dotcoms ehemaligen Partnern bei Megaupload, wurden ebenfalls zur Auslieferung freigegeben. Ira Rothken, Anwalt im Stab von Dotcom, twitterte bereits, dass man die US-Auslieferungsforderung beim obersten Gericht in Neuseeland anfechten werde. Im Bezirksgericht sei der Gerechtigkeit nicht gedient worden.

Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, will außerdem in Hongkong eine weitere Klage anstreben. Man wolle die dortigen Justizbehörden auf Schadenersatz verklagen, weil diese angeordnet hatten, Megaupload vom Netz zu nehmen. Dotcom hatte die Seite in Hongkong gegründet.


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