Apple: Aktionäre können nun Vorstände nominieren

Alexander Trust, den 23. Dezember 2015
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Apple-Logo, Bild: Apple

Apple hat bei der US-Börsenaufsicht ein Dokument eingereicht, das eine Satzungsänderung der Aktiengesellschaft vorsieht. Apple erlaubt Aktionären zukünftig die Mitbestimmung bei der Nominierung von Vorstandsmitgliedern.

In Zukunft können Einzelaktionäre oder Gruppen von bis zu 20 Aktionären, die sich zusammenschließen, und deren Anteile mindestens 3 Prozent am Unternehmen ausmachen, Vorstandsmitglieder des Unternehmens nominieren. Zudem müssen diese die Anteile bereits seit 3 Jahren oder länger besitzen. Das Vorschlagsrecht ist auf 20 Prozent des Vorstands beschränkt, der aktuell aus 8 Personen besteht und realiter also auf höchstens ein Vorstandsmitglied anzuwenden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Verwalter von Aktienfonds ebenfalls als Gruppe auftreten können und Vorschlagsrecht erhalten. Der Vorschlag für diese Art der Mitbestimmung wurde im März auf Apples Aktionärsversammlung von insgesamt 39 Prozent der Mitglieder angenommen.

McDonalds oder Coca-Cola nutzen ein ähnliches System zur Partizipation von Aktionären.


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