OneDrive schlägt Kinderporno-Alarm, führt zu Hausdurchsuchung in Deutschland

Alexander Trust, den 13. Januar 2015
OneDrive - Cloudspeicher von Microsoft
OneDrive – Cloudspeicher von Microsoft

Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter berichtet im Lawblog über einen Mandanten, dessen Porno-Sammlung auf One Drive einen unsichtbaren Alarm ausgelöst hat, der dazu führte, dass eine Hausdurchsuchung von deutschen Behörden angeordnet wurde.

Laut Vetter scanne nicht nur One Drive die hochgeladenen Bilder unmittelbar auf kinderpornographische Inhalte, auch Google Drive und andere Cloud-Speicher-Anbieter „aus den USA“ würden auf diese Weise verfahren. Vetter berichtet über einen Klienten, der sich selbst als „Internet-Junkie“ sieht und viele Dateien speichert, die er online herunterlädt. Dazu zählt offenbar auch Pornographie.

Fragwürdiges Foto löst Hausdurchsuchung aus

Einen Teil der Porno-Sammlung hatte der Mandant Vetters auf One Drive hochgeladen, um sie von unterwegs aufrufen zu können. Vetter beschreibt, dass ein einziges fragwürdiges Foto unter tausenden unbedenklicher Bilder zu einer Meldung an das US-amerikanische Center for Missing & Exploited Children geführt habe. In der Folge informierten dann US-Behörden das Bundeskriminalamt über den „Fund“.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll wegen dieses einen Fotos ausreichend Grund gesehen haben, einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen, dem dann zugestimmt wurde.

Eltern haften für Kinderfotos?

Vetter stellt fest, dass Microsoft und andere Anbieter von Cloudspeicher-Angeboten offenbar nicht nur konkreten Verdachtsmomenten nachgehen, sondern eine automatische Überprüfung im Stil von YouTubes Content ID System vornehmen, das ebenfalls versucht automatisch Inhalte zu melden, nur in dem Fall solche, die gegen das Urheberrecht verstoßen könnten.

Der Anwalt findet diese Praxis juristisch fragwürdig und warnt davor, dass auf diese Weise Eltern in das Visier von Ermittlungsbehörden geraten, die Fotos ihrer eigenen Kinder auf so einen Cloudspeicher hochladen. Vetter will prüfen, ob das Vorgehen der US-Unternehmen mit dem deutschen Telekommunikationsgeheimnis zusammenpasst.


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