Redtube-Anwalt verliert Zulassung und Kanzlei

Alexander Trust, den 29. Dezember 2014
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Aus die Maus. Der Porno-Urheberrechts-Abmahn-Anwalt Thomas Urmann hat laut Anwaltskammer Nürnberg seine Zulassung verloren, sowie die Kanzlei Urmann & Collegen, letztere aber wohl nur auf dem Papier.

Über die Mainzer Anwaltskanzlei Gulden & Röttger, die viele Betroffene in der Abmahn-Sache RedTube vertreten hat, wurde eine Info der Anwaltskammer Nürnberg bekannt. Demnach hat Thomas Urmann seine Zulassung als Anwalt aberkannt bekommen. Außerdem sei die Kanzlei Urmann & Collegen aus dem Register gelöscht worden. Die Webseite ist nicht mehr erreichbar, laut Archive.org jedoch mindestens schon seit 28. Oktober.

GmbH benennt sich um

Allerdings geschah dieser Vorgang wohl Hand in Hand mit einer Umbenennung der GmbH Anfang November. Der neue Name der GmbH lautet Z9 Verwaltungs-GmbH. Die Zweigniederlassung in Regensburg wurde aufgehoben und stattdessen hat die neue GmbH nun ihren Sitz in Hamburg. Die Satzung der neuen GmbH wurde ebenfalls geändert. Statt eine Anwaltskanzlei zu betreiben, handelt Z9 jetzt als Vermögensverwaltung, und zwar des eigenen. Die Umbenennung ist offenbar Ergebnis des Verlusts der Zulassung von Anwalt Urmann.

Die Kanzlei Gulden & Röttger hatte Beschwerde gegen Urmann & Collegen eingereicht und wurde deshalb von der Anwaltskammer in Nürnberg über den Vorgang informiert. Ein anhängiges berufsrechtliches Verfahren ist wegen beider Vorgänge, einerseits des Entzugs der Zulassung Urmanns und andererseits der Satzungsänderung der ehemaligen Kanzlei, eingestellt worden.

„Da der Ex-Kollge Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt.“
Anwaltskammer Nürnberg

Porno-Urheberrecht und Impressumspflicht

Urmann hatte massenhaft Nutzer der Porno-Videoplattform RedTube abgemahnt, weil diese über die Plattform urheberrechtlich geschütztes Material angesehen hatten. Schon damals gab es eine Menge Kritik wegen der Rechtmäßigkeit der Klage. Unklar war u. a., wie die Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen waren.

Darüber hinaus hatte Urmann Freude daran, Betreiber von Online-Shops abzumahnen, die die Impressumspflicht nicht (vollständig) erfüllt haben. Dieses Verhalten wurde sowohl vom Amtsgericht als auch Landgericht Regensburg als sittenwidrig eingestuft.

Urmann bereits verurteilt

Schon im Herbst war Urmann zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, allerdings in gänzlich anderem Zusammenhang. Urmann war nämlich im zweiten Leben Betreiber einer Wurstwarenfabrik in Gundelfingen. Als Geschäftsführer hatte er sich der Insolvenz-Verschleppung schuldig gemacht.


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