Android-Nutzerin verklagt Apple wegen iMessage-SMS-Weiterleitung

Alexander Trust, den 12. November 2014
iMessage auf iPhone 4S
iMessage auf iPhone 4S

In Kalifornien hat eine Richterin nun entschieden, dass die Klage der Android-Nutzerin Adrienne Moore gegen Apples SMS-Weiterleitung vor Gericht verhandelt werden kann.

2011 kaufte Adrienne Moore ein iPhone 4s, wechselte irgendwann jedoch zu einem Samsung Galaxy S5. In der Folge musste sie feststellen, dass einige ihrer SMS nicht mehr bei den Adressaten ankamen.

iMessage-Gateway

Seit der Einführung von iOS 5 im Oktober 2011 nutzt Apple für die Kommunikation auf Smartphones (eigentlich iPhones) das iMessage-Gateway auch, um Kurznachrichten (SMS) über diesen Weg zu leiten, und nicht über das herkömmliche SMS-Gateway. Dies hat den Vorteil, dass man eine App für beide/alle Kommunikationsarten nutzen kann, wenn man iOS-Nutzer ist. Problematisch wird das Verfahren nur dann, wenn Nutzer, sollten sie ihr Smartphone wechseln, vorher vergessen die eigene Mobil-Telefonnummer von dem Service abzumelden. Würden hernach iOS-Nutzer eine Nachricht an einen Kontakt schreiben, dessen Nummer im iMessage-Gateway gespeichert ist, würde Apple diese versuchen darüber zu verschicken, was fehlschlägt – die Folge: die Nachricht kommt nicht beim Empfänger an.

Aus diesem Grund hat Apple vor ein paar Tagen erst eine Webseite mit einem Web-Formular eingerichtet, dass es Nutzern erlaubt, ihre Rufnummer vom iMessage-Gateway zu trennen.

Adrienne Moores Klage wird in 1 von 3 Punkten stattgegeben

Doch für die Klage von Adrienne Moore kommt dieses Hilfsmittel zu spät. Richterin Lucy Koh, die unter anderem den Vorsitz in diversen Patent-Klagen Apples gegen Samsung führte, erklärt die Klage nun für zulässig. Die Klägerin argumentiert, dass Apple durch die eigenmächtige Weiterleitung, die selbst nach dem Wechsel des Endgeräts fortbesteht, einen Eingriff in ihren bestehenden Mobilfunk-Vertrag unternommen habe. Nachrichten, die an die Rufnummer gesendet wurden, nachdem ein Wechsel des Endgerätes stattfand, wurden nicht mehr zugestellt, weil iMessage zum Empfang nötig wäre, aber nicht unter Android oder Windows Phone, sondern nur unter iOS verfügbar ist.

Apple hatte zuvor insistiert, dass die Argumentation der Klägerin rechtlichen Standards entbehre. Doch die kalifornische Richterin entschied, dass es durchaus möglich sei, dass Apple die Kundin eines Service bei ihrem Provider beraubt habe, für den diese bezahlt habe. Zwei weitere Klagepunkte Moores, die auf ein Gesetz zum unlauteren Wettbewerb gegen Konkurrenten abzielten, wurden von Koh nicht zugelassen.

Die Android-Nutzerin ist versucht, eine Sammelklage anzustreben. Doch zunächst hat Lucy Koh beide Parteien angewiesen bei einem gemeinsamen Treffen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.


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