Gericht in Amsterdam entscheidet: Handel mit gebrauchten E-Books legal

Alexander Trust, den 23. Juli 2014
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In den Niederlanden hat ein Gericht in Amsterdam nun zugunsten der Online-Plattform Tom Kabinet entschieden, die den Handel mit gebrauchten E-Books betreibt.

Der vorsitzende Richter entschied, dass die Plattform Tom Kabinet mit dem Handel von gebrauchten E-Books in einer legalen Grauzone agiere. Diese müsse jedoch weiter differenziert werden.

Gleich mehrere Verlage hatten sich zusammengetan, und Tom Kabinet vor Gericht gebracht. Grundsätzlich befürchten die Herausgeber, dass der Handel mit gebrauchten E-Books ihr eigenes Geschäftsmodell negativ beeinflussen wird, vor allem dann wenn Raubkopien angeboten würden, die man nicht in jedem Fall vom Original unterscheiden kann.

Einstweilige Verfügung abgelehnt

Nun lehnte das Gericht in Amsterdam eine einstweilige Verfügung gegen Tom Kabinet in dieser Woche ab. Der Handel mit gebrauchten E-Books bewege sich einer Grauzone sei aber per Definition in Europa nicht illegal.

Im Gegenteil entschied das Gericht weiter, dass die Kläger die Gerichtskosten in Höhe von 23.469,56 Euro zahlen müssen, während Tom Kabinet weiterhin gebrauchte E-Books verkaufen kann. Beim Online-Händler zeigt man sich gegenüber TorrentFreak zufrieden, es sei jedoch noch ein langer Weg zu gehen.

„There is still a long way to go before legislation is clear on E-Books, but we’ve made a pretty good start“.
Tom Kabinet

Schon im Juli 2012 (PDF) entschied der Europäische Gerichtshof, dass es möglich sei Software oder Games auch dann zu verkaufen, wenn von ihnen keine physikalische Kopie bestünde. Im konkreten Fall ging es jedoch um UsedSoft aus Deutschland, das von Oracle für den Wiederverkauf von Software-Lizenzen abgemahnt wurde. Letztlich hat sich für Endverbraucher seitdem aber kaum etwas verändert, da Usedsoft prinzipiell den Kauf und Verkauf für Lizenzen im B2B-Bereich betreibt.


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