Belgien: Verbraucherschützer gegen AppleCare-Vertragsbedingungen

Stefan Keller, den 16. Januar 2013
AppleCare
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Gewährleistung in der EU und bei Apple sind nicht immer auf gleicher Augenhöhe. Während die Europäische Union eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Kaufdatum verlangt, gibt es bei Apple ohne den AppleCare Protection Plan nur ein Jahr. Eine Verbraucherschutzorganisation in Belgien ist dagegen jetzt vorgegangen.

Ursprünglich haben sich 10 europäische Organisationen zusammengetan, um die unterschiedlichen Auffassungen von Gewährleistung zwischen EU und Apple zu klären. Eine davon war Test-Aankoop/Test-Achats aus Belgien. Da Forderungen bei Apple jedoch auf taube Ohren stoßen, so die Begründung, wurde nun ganz offiziell und im Alleingang Beschwerde eingelegt.

Laut Verbraucherschützer ist es Apple nicht gelungen, Kunden im Vorfeld ausreichend über ihre Rechte aufzuklären. So muss der Verkäufer für jedes in der EU verkaufte Gut eine Gewährleistung von zwei Jahren bringen. Ohne Zusatz-Investition ist ein Apple-Produkt jedoch nur ein Jahr durch AppleCare geschützt. Apple wird hier vorgeworfen, mit der Unwissenheit der Kunden zu spielen, um den Verkauf von den AppleCare Protection Paketen zu fördern.

Tatsächlich handelt es sich bei Garantie und Gewährleistung um zweierlei Paar Schuhe. Garantie wird freiwillig vom Hersteller gegeben und kann von beliebiger Länge sein. Gewährleitung hingegen ist vom Verkäufer zwei Jahre lang sicherzustellen. Worauf die Verbraucherschützer eigentlich hinaus wollen, ist der „Sonderfall“, dass Apple-Produkte in einem Apple-Store gekauft werden.

Im Dezember 2011 wurde eine ähnliche Klage in Italien eingereicht. Das Ergebnis hierbei war, dass Apple 1,4 Millionen US-Dollar Strafe zahlen musste und die italienische Apple-Webseite anpassen musste.

(via MacRumors)


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