Schleswig-Holstein ordnet an, dass Facebook Fantasienamen erlauben muss

Alexander Trust, den 20. Dezember 2012
Facebook
Facebook, Bild: CC0

Die Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein legen sich nach dem Jahr 2011 erneut mit dem Social Network Facebook an. Eine Anordnung sieht vor, dass Facebook binnen 2 Wochen den Klarnamen-Zwang entfernen muss, oder andernfalls ein Bußgeld ausgesprochen werden wird.

Aus Kiel stammt das „Internationale Einschreiben mit Rückschein“ von Herrn Dr. Thilo Weichert. Dessen Namen dürften einige im Netz kennen, weil der Datenschutzbeauftrage häufiger mal von sich Reden macht, u. a. hat er 2011 in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen abmahnen wollen, da diese durch die Nutzung von Facebook gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen soll(t)en.

Der Anordnung nach hat Facebook nun 2 Wochen Zeit (nach Posteingang), der Anordnung Folge zu leisten. Laut Weichert verstößt Facebook gegen geltendes Recht verstößt, indem man den Nutzern bei der Anmeldung vorschreibt, sich nur mit Angabe von Echtdaten (Vorname, Nachname, etc.) anzumelden.

Außerdem müssten aus diesen Gründen gesperrte Konten entsperrt werden.

Laut Steve Dent von engadget, sieht Facebook sich im Rahmen des europäischen Rechts agierend und werde mit allen Mitteln gegen diese Anordnung ankämpfen, an deren Ende ein Bußgeld von 20.000 Euro zu zahlen wäre.

Gleichzeitig heißt es dort, dass andere Datenschutzbeauftragte anderer Bundesländer der gleichen Meinung wären, und Schleswig-Holstein mehr oder weniger als eine Art Test-Ballon fungiere.

Adressiert ist das Schreiben von Weicher übrigens an Mark Zuckerberg persönlich. Ob dieser es aber lesen wird, ist fraglich.


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