Abmahnwelle im Netz: Blogger werden zur Kasse gebeten

dh, den 5. Oktober 2012
Gesetzbücher, Foto: Dennis Heinze
Gesetzbücher, Foto: Dennis Heinze

Der Filesharer war die längste Zeit der Bösewicht des Netzes gewesen, jetzt ist es der ahnungslose Blogger, der die falschen Bilder ins Internet stellt. Die Blogosphäre wurde jüngst von einer erneuten Abmahnwelle getroffen, bei der arglose Bloginhaber horrende Summen an die Klägeranwälte zahlen müssen. Da über dieses Thema momentan große Unsicherheit herrscht, haben wir für euch ein paar der wichtigsten Fakten und Informationen zusammengestellt, die dem hoffentlich ein wenig entgegenwirken.

Worum geht es?

Dass es bei der Verwendung von Bildern einer Einwilligung bedarf, das dürfte noch jedem einleuchten. In den Schlagzeilen der Blogosphäre lesen wir allerdings momentan wieder gehäuft von Fällen, in denen Blogger die ausdrückliche Einwilligung des Fotografen hatten, jedoch trotzdem abgemahnt wurden. Wie kann das sein? Nun, nicht immer liegen die Rechte an einem Bild bei der Person, die es aufgenommen hat. Wenn der Fotograf die Rechte an dem Bild beispielsweise an eine Agentur abgetreten hat, wie im vorliegenden Fall, so kann diese mit dem Bild verfahren wie es ihr beliebt und andere, bei widerrechtlicher Nutzung, zur Kasse bitten. Die Einwilligung des Fotografen ist an diesem Punkt vollkommen irrelevant. Jüngstes Beispiel hierfür ist der Fall des Künstlers Nathan Sawaya: Die Bilder des LEGO-Künstlers waren an mehreren Stellen im Netz zu finden, die Rechte daran lagen aber anscheinend bei der hgm-press Michel OHG. Diese mahnte daraufhin, mithilfe der Kanzei ActiveLAW, mehrere Blogger ab und forderte von diesen Kosten in Höhe von zum Teil mehreren Tausend Euro, sowie einer Unterlassungserklärung ein. Als Rechteinhaber leider vollkommen zurecht.

Wie enstehen solche Kosten?

Die geforderten Geldbeträge werden hierbei keinesfalls willkürlich festgesetzt. Gemäß §97 Abs. 2 UrhG gibt es verschiedene Möglichkeiten den Schadensersatz zu berechnen. Neben dem Ersatz von konkret entstandenem Schaden, kann, sofern mit den Bildern Gewinn erzielt wurde, der in seinen Rechten Verletzte diesen einfordern. Da dies aber bei Bloggern (wenn man von Werbung auf dem Blog absieht) in der Regel nicht der Fall ist, bleibt nur den Erwerb einer tatsächlichen Lizenz an dem Bild als Berechnungsgrundlage zu nutzen, wobei in derartigen Fällen, je nach Schwere des Vergehens, noch ein Aufschlag von bis zu 100% fällig wird. Zusammen mit den Anwaltskosten kann, die in diesem Bereich meist nicht zu verachten sind, kommt man so locker auf über 2000€.

Was kann ich tun, wenn mein Blog betroffen ist?

Wer selber eine Abmahnung ins Haus bekommt, dem ist zunächst vor allem eins zu raten: Ruhig bleiben! Auf keinen Fall im Alleingang den Kläger kontaktieren, um die Vorwürfe abzustreiten, dafür gibt es Anwälte. Wer nicht gerade ein Jurastudium beendet hat, der wird auf einen solchen angewiesen sein, um die ganze Geschichte nicht noch zu verschlimmern. Denn mal ehrlich: Schon im Kindergarten waren diejenigen, die am lautesten „Ich war’s nicht!“ geschrien haben, diejenigen, die am ehesten verdächtigt wurden. Daher: Zunächst einen Anwalt kontaktieren und ruhig schon beim ersten Gespräch die Frage nach den Kosten stellen, damit werdet ihr sicher niemanden beleidigen und man kann von vornherein ruhiger an die Sache gehen. Selbst wenn ihr zu 100% sicher seid, die Einwilligung des Fotografen zu besitzen, so könnt ihr euch nie sicher sein, ob dieser eine solche auch wirklich wirksam aussprechen konnte.

Fazit

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dies der Blogging-Community einen Schlag ins Gesicht verpasst hat. Viele passionierte Schreiber fürchten um ihren Blog, viele haben ihn nach erhaltener Abmahnung auch direkt komplett dicht gemacht. Egal wie sich diese Geschichte in Zukunft entwickeln wird, die Blog-Szene hat auf jeden Fall an Farbe verloren, im wörtlichen Sinne. Wir hoffen zwar mit dieser Übersicht einen kleinen Teil der Unsicherheit beseitigt zu haben, an der Sache selber können wir aber leider nichts ändern.

Ach ja, falls sich jemand beschweren will: Das Artikelfoto ist bei mir auf dem Schreibtisch entstanden und die Rechte daran gehören (noch?) mir.


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