Chromebook: Serien kaufen ja, angucken nein, Betrug, oder?
Alexander Trust, den 27. Juli 2012Kevin C. Tofel ist Redakteur bei GigaOM. Er ist aber auch Besitzer und Benutzer eines Chromebooks. Immer mal wieder schreibt er deshalb für das Online-Magazin auch Beiträge zu Chromebooks oder zu ChromeOS, dem webbasierten Betriebssystem von Google. Aktuell stolperte er über ein Phänomen, das nicht auf Google Play beschränkt ist.
Tofel kaufte auf Google Play eine ganze Staffel einer TV-Serie über sein Chromebook. Natürlich wollte er sie sich dann auch ansehen. Allerdings musste er nur mit einem schwarzen Hinweisbildschirm vorlieb nehmen, der ihn informierte, dass er auf seinem Chromebook eben jene Serie nicht abspielen könne.
Nicht nur ärgerlich, sondern vermeidbar
Das ist, wenn man davon zum ersten Mal liest, ein schlechter Scherz. Für jemanden, der nicht betroffen ist, bedeutet es sogar, dass man drüber schmunzeln könnte. Allerdings ist das totale Kundenverarsche und zudem unnötig wie nur irgendwas. Denn Tofel müsste, hätte er „nur“ sein Chromebook, nun den bürokratischen Weg einschlagen, um die gekaufte Serie wieder zurückzugeben. Google könnte das aber einfach verhindern. Denn Google weiß ja offenbar, dass diese Serie nicht auf einem Chromebook läuft, kann aber über den Browser des Systems ebenfalls genug Daten auslesen, die dem Online-Shop anzeigen, dass es sich dabei um ein Gerät handelt, das zum Abspielen ungeeignet ist.
Warum also verkauft Google Tofel und anderen Chromebook-Nutzern Serien, die man auf dem Gerät nicht abspielen kann? Das bleibt des Anbieters Geheimnis.
Einklagbar
Darüber hinaus frage ich mich, warum dagegen noch niemand gerichtlich vorgegangen ist. In den Kommentare unter Tofels Beitrag (engl.) gibt es zumindest eine Handvoll Personen, die dieses Verhalten durchaus kennen.
Denn tatsächlich „gaukelt“ ja Google Play dem Kunden über dessen Chromebook etwas vor. Es gibt mit Sicherheit dann sogar Menschen, die hingehen, und die Serie nicht umtauschen, eventuell weil sie ja noch einen anderen PC haben, auf dem sie sich das Ganze anschauen können. Das ist aber zum Zeitpunkt des Kaufs nicht entscheidend. Denn das Kaufabkommen, respektive der Kaufvertrag kommt in dem Moment unter den Bedingungen zustande, wie sie vorliegen. D. h. Google verkauft jemandem etwas, von dem der Anbieter weiß, dass es nicht funktioniert. Der gesunde Menschenverstand würde dies als Betrug auslegen.