Megaupload: Durchsuchungen bei Kim Dotcom von Gericht für illegal befunden

Alexander Trust, den 28. Juni 2012
Kim Schmitz freut sich über seinen Sieg bei Call of Duty
Kim Schmitz freut sich über seinen Sieg bei Call of Duty

Der Oberste Gerichtshof in persona Helen Winkelmann hat befunden, dass die Polizei-Durchsuchungen im Haus des Megaupload-Gründers Kim Schmitz alias Kim Dotcom illegal waren, und auch die Beschlagnahmung von Festplatten und ähnlichem nicht dem geltenden Recht entsprochen habe. Die Durchsuchungsbefehle, die zu diesem Zwecke „eingesetzt“ wurden, hätten nicht die entsprechenden Straftaten abgebildet, sondern seien nur allgemeine Durchsuchungsbefehle gewesen – für den vorliegenden Fall unbrauchbar, so die Richterin.

„They were general warrants, and as such, are invalid.“
Helen Winkelmann

Dotcoms Anwälte denken über mögliche Rechtsmittel nach

Dotcoms Anwälte sind froh über die Entscheidung der Richterin und sollen nach eigenen Angaben bereits über Rechtsmittel nachdenken, die ihr Klient nun einlegen kann, so ein Vertreter der Anwaltskanzlei Simpson Grierson.

„They are very happy with Justice Winkelmann’s decision. We are considering our clients‘ remedies as a result of the decision that the search warrants were unlawful and that the FBI sending the clones to the USA was also unlawful.“
Vertreter der Anwaltskanzlei

Kopierte Daten ebenfalls nicht rechtens

Die von den Festplatten kopierten, und in die USA geschickten, Daten seien ebenfalls nicht rechtens beschafft worden, da Schmitz keine Einwilligung dazu gegeben hatte. Ein unabhängiger Anwalt soll nun prüfen, welche Gegenstände im Zuge der Haus-Durchsuchung unrechtmäßig beschlagnahmt worden sind. Für den Fall relevantes Material werde zur Verhandlung zugelassen, nicht relevante Daten und Gegenstände sollen Schmitz „unverzüglich“ ausgehändigt werden, so der New Zealand Herald.

Antrag auf Klageabweisung gestellt

Anfang des Monats hatten wir darüber informiert, dass Dotcoms Anwälte einen Antrag auf Klageabweisung gestellt haben, da die US-Behörden durch Fehlverhalten im Prozess eine faire Verteidigung unmöglich gemacht hätten. Ende Mai hatten wir berichtet, dass sich der gebürtige Deutsche Dotcom weigert, die Passwörter zu den verschlüsselten Daten auf seinen Rechnern herauszugeben. Er wolle stattdessen selber Zugriff auf die Daten – notfalls auch unter Beobachtung, hieß es. Zuletzt hatte mehrmals Apples Steve Wozniak für Dotcom das Wort ergriffen.


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