Megaupload: Antrag auf Klageabweisung gegen US-Vorwürfe von Kim Schmitz gestellt
Alexander Trust, den 1. Juni 2012Die Anwälte des wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagten (Ex-)Megaupload-Chefs Kim „Dotcom“ Schmitz haben einen Antrag auf Klageabweisung gestellt. Die US-Behörden hätten durch Fehlverhalten im Prozess eine faire Verteidigung unmöglich gemacht, heißt es.
Die Klagevorwürfe aus den USA gegen den Ex-Chef des Filehosters Megaupload könnten schon bald fallengelassen werden. Die Anwälte des gebürtigen Deutschen Kim Schmitz alias Kim Dotcom haben einen Antrag auf Klageabweisung gestellt. Als Grund wird angegeben: Die US-Behörden hätten während des Prozesses der Beweissicherung einige Fehler gemacht und den Beklagten somit ihr Recht auf eine faire Verteidigung verwehrt.
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Januar
Im Januar hatten die US-Behörden angekündigt, einem der größten bis dato in den USA vorgekommenen Fall von Urheberrechtsverstößen auf der Spur zu sein. Der Filehosting-Dienst Megaupload wurde geschlossen und Kim Dotcom sowie weitere Megaupload-Mitarbeiter festgenommen.
Die Behörden sollen sich laut Torrentfreak (engl.) Zugang zu Domains, Servern und dem Anwesen von Dotcom verschafft haben, und ein Auslieferungsgesuch für Dotcom und seine Mitarbeiter, die sich in Neuseeland aufhalten, gestellt haben. Allerdings sollen es die Behörden versäumt haben, den Megaupload-Chef und seine Mitangeklagten über die Hintergründe der Durchsuchungen und Beschlagnahmungen aufgeklärt zu haben.
Ruf des Filehosting-Dienstes und der Beteiligten ruiniert
Dotcoms Verteidiger werfen den Behörden vor, den Namen der Angeklagten und des Filehosting-Dienstes in den Schmutz gezogen, und ihre Geschäfte durch ihr fehlerbehaftetes Vorgehen zerstört zu haben. Megaupload würde sich derzeit in einer Art Schwebezustand befinden, von dem keiner sagen kann, wann dieser endet:
„The Government has seized Megaupload’s property and domain name, ruined its reputation, and destroyed its business pursuant to an indictment which is fatally flawed as a jurisdictional matter. Megaupload now finds itself in a state of abeyance, with no end in sight.“
Anwalt von Kim Dotcom
Angemessene Verteidigung unmöglich
Da versäumt worden sei, die entsprechenden Unterlagen zu den Vorwürfen zu übermitteln, gehöre der Fall nicht zum Zuständigkeitsbereich des dortigen Gerichtes. Die Verteidiger der Megaupload-Mitarbeiter monieren, dass selbige keine Möglichkeit gehabt hätten, sich angemessen zu verteidigen. Richter O’Grady vom Bezirksgericht gibt an, dass dieser Fall weiterer Untersuchungen bedarf. Möglicherweise könnte das Gesuch der Verteidigung bereits einen wichtigen Schritt in Richtung Ende der Causa Megaupload bedeuten.
Einsicht in Beweismaterial gewährt
Erst kürzlich ordnete ein Richter in Neuseeland an, dass Kim Schmitz Einsicht in das Beweismaterial der Ermittler bekommen soll. Auch seine Fußfessel soll entfernt worden sein.