Apple geht in Berufung gegen Gerichtsentscheid zugunsten Motorolas in Deutschland

Alexander Trust, den 13. April 2012
iPhone 4s
iPhone 4s

Am heutigen Freitag hat ein Gericht in Mannheim ein vorheriges Urteil gestützt, das Apple untersagte in Deutschland E-Mails von Kunden via iCloud (früher MobileMe) auf die mobilen Geräte zu „pushen“.

Das Mannheimer Landgericht entschied, dass Apple Schadenersatzzahlungen an Motorola, bzw. die Motorola Mobility Holdings leisten müsse, deren Patent verletzt zu sein scheint. Bislang allerdings wurde laut Wall Street Journal vom Gericht nicht festgesetzt, in welcher Höhe die Schadenersatzforderung ausfällt.

Die Verhandlung über die Patentverletzung allerdings hatte der vorsitzende Richter vertagt. Ein Termin für die Patent-Sache wurde derweil (noch) nicht kommuniziert.

„However, we disagree with the court’s decision and plan to appeal the ruling.“

Berufungsverfahren angestrebt

Apple betonte derweil, dass die neue Entscheidung lediglich mit einer früheren zusammenhängt, die gegen eine andere lokale Apple-Vertretung geführt wurde. Es ergäben sich demnach keine neuen Sachverhalte. Apple versichert zudem beruhigend, dass das Geschäfts mit iPhones und iPads in Deutschland darunter nicht leiden würde. Kunden könnten in Deutschland jederzeit ein iPhone oder iPad kaufen. Außerdem plant Apple laut GigaOM in Berufung zu gehen.


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