Multi-Touch zu allgemein für Warenzeichen: Apple bekommt Ablehnung

kg, den 27. September 2011

Der Begriff Multi-Touch ist nicht Trademark-würdig: Das United States Patent and Trademark Office hat Apples Antrag auf die Eintragung von „Multi-Touch“ als Warenzeichen abgelehnt.

Über vier Jahre hat es gedauert, bis Apple eine Absage erhalten hat: Am 9. Januar 2007, pünktlich zur Vorstellung des iPhone classic, hatte Apple beantragt, Multi-Touch als Trademark eingetragen zu bekommen. Ein Richter des USPTO lehnte diese Bewerbung ab, auch in der Revision wurde Apple das Warenzeichen nicht zugesprochen.

Grund für die Ablehnung sei, dass der Begriff eine zu allgemeine Bedeutung in sich trägt, und Apple nicht ausreichend Beweise vorbringen konnte, dass er eine zweite, konkretere Bedeutung in sich trägt: „Wir haben festgestellt, dass „multi-touch“ nicht nur die Technologie beschreibt, sondern auch, wie ein Nutzer eines Produkts selbiges bedient. Basierend auf den Beweisen, die oben bereits erläutert wurden, sowie auf anderen Beweisen in den Unterlagen, stimmen wir mit dem überprüfenden Anwalt überein, dass MULTI-TOUCH tatsächlich sehr deutlich eine Funktion der identifizierten Waren beschreibt.


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