iOS- und Android-Apps verstoßen gegen Open Source-Lizenzen
rj, den 9. März 2011Werden Open Source-Inhalte verwendet, dann ist sowohl unter iOS wie auch Android der Lizenzverstoß nicht weit. 68% der iOS-Apps, die Code unter GPL/LGPL oder Apache-Lizenz verwenden, erfüllen nicht die notwendigen Lizenzbestimmungen. Die großen Prozentzahlen relativieren sich indes: 635 Apps wurden als Stichprobe untersucht, etwas über 10% – 66 Apps – setzen Open Source-Code unter den erwähnten Lizenzen ein.
Geht man davon aus, dass die Stichprobe von OpenLogic repräsentativ gewählt wurde, bedeutet das dennoch, dass bei 6 bis 7% aller iOS-Apps Lizenzverstöße stattfinden. Ausgewählt wurden die Apps unter den Top-Apps in der kostenlosen und bezahlten Kategorie, dazu noch Apps der US-Top 20 der weltgrößten Unternehmen, Apps der bekanntesten Marken und Medien sowie im TV beworbene Apps. Diese Stichprobenauswahl scheint in Richtung „Professionelle App-Entwicklung“ hin zu verzerren, was bedeutet, dass der tatsächliche Anteil an OS-lizenzierter Codeverwendung und seiner Nichteinhaltung möglicherweise noch höher liegt.
Apples App Store ist dabei noch leicht „OS-kompatibler“ als die ebenso untersuchte Android-Plattform. Während die 68%-Quote an Lizenzverstößen beim Open Source-Einsatz unter iOS schon beeindruckend hoch ist, steigt sie bei Android-Apps mit OS-Inhalten auf 73% und im Spezialfall „Android-App mit GPL/LGPL-lizenzierten Inhalten“ gar auf perfekte 100%.
Prominentestes Beispiel für den App Store-Rauswurf wegen GPL-Verstoß ist der freie Medienplayer VLC. Hier kam die treibende Kraft hinter der Entfernung der iOS-Portierung des VLC aus dem App Store aus dem VLC-Entwicklerlager selbst. Denkbar ist selbstredend auch, dass sich Konkurrenten über mögliche Lizenzverstöße der Mitbewerber beschweren, um sich so – zumindest temporär – mit dem eigenen Angebot besser zu positionieren. Zu guter Letzt: die GPL ist inkompatibel zu den App Store-Richtlinien.
Schwierig ist es nicht unbedingt, den überprüften Lizenzbestimmungen genüge zu tun. Überprüft wurden nur die Grundanforderungen der untersuchten OS-Lizenzen – im Fall von GPL/LGPL, ob die Lizenz enthalten und der Quellcode verfügbar bzw. verlinkt ist, im Fall der Apache-Lizenz die Angabe des Lizenztextes und der geforderten Angaben zu den beteiligten Entwicklern.
Wo kein Kläger, da in der Regel kein Richter – wobei im Fall von Open Source- und CC-Lizenzen in der Vergangenheit immer wieder mit mehr oder weniger großer Resonanz die Einhaltung auch der freieren Lizenzbestimmungen eingefordert und gerichtlich durchgesetzt wurden.