PlayStation 3: Gerichtliche Auseinandersetzung zwischen George Hotz und Sony geht weiter
Alexander Trust, den 25. Januar 2011Wir hatten bereits über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Sony und George Hotz berichtet. Diese geht nun in die nächste Runde, sowohl Hotz‘ Anwälte als auch Sony publizierten erneut Dokumente des Streites vor einem kalifornischen Gericht.
Die Richterin Susan Illston vor dem kalifornischen Gericht in San Francisco, die zu entscheiden hatte, ob George Hotz unter ihre Rechtsprechung fällt, wies diesen Anspruch vor einiger Zeit zurück. Sie entschied, dass die Argumente von Sony Computer Entertainment America nicht ausreichend seien, um über „GeoHot“ vor einem kalifornischen Gericht zu urteilen. Sony wollte sich damit aber nicht abfinden, und so ging der Disput weiter. Sony gab an, Beweise dafür zu haben, dass Hotz durchaus „Kontakte nach Kalifornien“ unterhält. Zuletzt präsentierte man einen PlayStation-Network-Account, der dem Usernamen „Geo1Hotz“ zugeordnet ist und von dem Sony behauptet, er gehöre George Hotz. Hotz‘ Anwälte streiten dies aber ab und fordern zudem die Einstellung des Verfahrens.
Beweiskraft von Sonys Indizien
Die Unterlagen, die Hotz‘ Anwälte dem Gericht in Kalifornien vorlegten, beinhalten Passagen, in denen die Beweiskraft von Sonys Indizien angezweifelt wird. Man nennt den Screenshots eines PSN-Accounts mit dem Nickname „Geo1Hotz“ „improperly authenticated“, also unsachgemäß authentifiziert. Man weist daraufhin, dass einige der gemacht Angaben nicht mit denen der Person von George Hotz übereinstimmen und Hotz auch nicht im Jahr 1995 geboren sei, wie es die Daten auf dem entsprechenden Bildschirmausschnitt offenbar zeigen. Zudem erinnert man daran, wie Hotz seinen Spitznamen in anderen Netzwerken und grundsätzlich „schreibt“. Die Hinweise, die selbst Sony an das Gericht gesandt hat, zeigen, dass George Hotz seinen Nickname im Netz generell kleinschreibt und keine Ziffern oder Großbuchstaben verwendet.
Es wird in der Folge von den Anwälten auch deutlich gemacht, dass die ganzen Anschuldigungen, den Digital Millenium Copyright Act betreffend den eigenen Besitz von George Hotz betreffen, ihm gehört der, wie die Anwälte schreiben „Playstation Computer“. Weil Hotz außerdem keinen PSN-Account besitzt und weil sein Wohnsitz in New Jersey verortet ist, könne man ihn erst recht nicht dafür belangen wollen, dass er Richtlinien des PlayStation Network umgangen haben soll. Den Vorwurf, gegen den „Computer Fraud and Abuse Act“ verstoßen zu haben, und damit so etwas wie Computersabotage, weist man ebenfalls entschieden zurück (vgl. neue Dokumente von GeoHot, engl.). Die Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation hatten in der letzten Woche eine ähnliche Position pro George Hotz kommuniziert und Sony vorgeworfen, Kunden und Datenanalysten durch ihr Verhalten zu bedrohen.
Sony kontert erneut
Außerdem weist man bei PSGroove (engl.) auf neue Dokumente (vgl. u. a. Schreiben vom 24. Januar 2011, engl. PDF) von Sony hin, die abermals eine Stellungnahme darstellen. Sony stellt dar, dass Hotz mit der Veröffentlichung von Code weitere Nutzer der PlayStation 3 dazu aufgefordert hat diesen illegalen Jailbreak einzusetzen. Er habe dies bewusst entschieden und in Kauf genommen, die in Kalifornien ansässige SCEA damit zu schaden. Die Anwälte Sonys machen den Hersteller in einem mehrseitigen Schreiben in dieser Art absichtlich zur Zielscheibe, um zu begründen, dass Kalifornien Ort des Gerichtsstands sein muss.