Nintendo geht weiter gegen Importeure von R4-, N5- und anderen Adaptern vor

Alexander Trust, den 8. November 2010

Ein Gerichtsurteil vom LG München in einem Fall, in dem Nintendo als Kläger auftrat, hat den Hersteller bestärkt, weiter gegen illegale Produktpiraten vorzugehen. Handel und Einfuhr von Raubkopier-Adaptern sind illegal und stehen rechtlich unter Strafe. Der Beklagte hatte in dem Fall selbst seine Schadenersatzpflicht anerkannt.

R4, N5, M3 und DSTT sind nur einige der Raubkopier-Adapter, wie Nintendo sie nennt, deren Einfuhr und Handel illegal ist. Wer sie dennoch vertreibt, verletzt das Urheberrecht und kann vor Gericht gebracht und auf Schadensersatz verklagt werden. Mehr als 20 Gerichtsurteile, die Nintendo seit 2008 erwirkt hat, kamen zu demselben Schluss.

Mit Raubkopier-Adaptern lassen sich aus dem Internet illegal heruntergeladene Raubkopien abspielen und die technischen Schutzmaßnahmen (bspw. auf dem Nintendo DS) umgehen. Ein Händler von solche illegalen Adaptern hat jetzt zugegeben, gegen das Urheberrecht Nintendos verstoßen zu haben. Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, findet es wichtig, dass die Menschen ein geschärfteres Bewusstsein dafür bekommen, dass Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafbar ist und rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Seit 2009 sind weltweit bereits über 500.000 Raubkopier-Adapter beschlagnahmt worden.


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