Kein „Pad“ in App-Namen: Jobs bezeichnet Pad als Trademark-geschützt

rj, den 13. April 2010
App Store - Abbildung
App Store, Bild: Apple

„Its just common sense not to use another companys trademarks in your app name.“ Steve Jobs macht sich mit Ansprüchen auf „-Pad“-Bezeichnnungen unbeliebt. Die Apps ContactPad, journalPad und journalPad Bible Edition sollen mit dieser Begründung aus dem App Store verbannt werden. Markenrechtsansprüche hat Apple indes nur auf „iPad“ und „MACPad“.

Nicht nur mit seinen Statements zu den neuesten Einschränkungen zum iPhone-SDK zieht Steve Jobs augenblicklich Ärger auf sich. Auch seine Namensrechtsansprüche scheint der Apple-CEO etwas weit auszulegen. Auf „-pad“ endende Appnamen sind im App Store unwillkommen. Markenrechtlich ist die Einschränkung zwar folgenlos und gilt nur durch Apples Hausrecht im App Store, nichtsdestotrotz ein mehr als ärgerlicher Fall, wenn bereits Geld in die Vermarktung der App geflossen ist und das „-pad“-Verbot per Update der App Store-Regeln nach Fertigstellung der App folgt. Und ein Indiz für die Rücksichtslosigkeit, zu der Apple im Umgang mit Entwicklern neigt.

Spannender aber noch die Begründung Steve Jobs‘ die knapp und per Mail beim Entwickler der ebenfalls mit der „-pad“-Begründung abgelehnten App „ContactPad“ eintraf, nachdem jener sich beschwert hatte. Die „Trademarks“ anderer Unternehmen solle man eben nicht verwenden – mit dem Hinweis auf die geschützten Bezeichnungen Apples. „Pad“ als von Apple geschützter Begriff taucht dort indes nicht auf.


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