Apple und Google: Inoffizielle Vereinbarung gegen Abwerbung von Angestellten

Stefan Keller, den 10. August 2009
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In den USA ist es durchaus üblich, dass Arbeitsverträge eine Wettbewerbsverbotsklausel enthalten – dem Arbeitnehmer also verbieten, zur Konkurrenz zu wechseln, um dort die gleiche Arbeit weiterzuführen. Das Pferd buchstäblich von hinten aufgezäumt haben Google und Apple.

Im Gegensatz zu sonst üblichen Wettbewerbsverboten war es zwischen Google und Apple viel eher so, dass das jeweils andere Unternehmen nicht auf einen Angestellten zukommen durfte mit einem Job-Angebot. Ein Angestellter durfte jedoch durchaus auf eigene Faust eine Bewerbung einreichen – wurde jenen zumindest erzählt.

Als Eric Schmidt, Vorstandschef bei Google, noch Teil des Aufsichtsrates bei Apple war, gab es zwischen den beiden Unternehmen offenbar ein Abkommen, das den „Austausch“ von Mitarbeitern untersagte. Diese Abmachung hat es nicht in Text-Form gegeben und hatte einen nicht-offiziellen Charakter. Dennoch hat sich vor allem Google strikt an die Regel gehalten, wie ehemalige Google-Mitarbeiter TechCrunch erzählten.

Diese Geschichte rief das US-Justizministerium auf den Plan, das sich die Einstellungsmodalitäten genauer ansah. Es handele sich auch hier um eine Kartell-Untersuchung, wie schon zuvor bei dem brisanten Thema, dass gleich zwei Direktoren in beiden Unternehmen arbeiten. Jetzt, wo Schmidt bei Apple von seinem Posten zurückgetreten ist, wäre es denkbar, dass das geheime Abkommen aufgelöst wird und sich damit zumindest der neuere Fall erledigt hat.


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