Abmahnwelle gegen Gebraucht-Buchhändler
Alexander Trust, den 20. Dezember 2007Aktuell werden Händler von gebrauchten Büchern mit Abmahnungen drangsaliert. Grund ist einerseits das Wettbewerbsrecht und andererseits die Tatsache, dass Bücher mindestens 25 Jahre auf dem Index jugendgefährdender Schriften verweilt.
Anwältin Christine Erhardt überzieht derzeit Antiquare in ganz Deutschland mit Abmahnungen mit Gerichts- und Anwaltskosten von „mindestens“ 4.141,30 Euro. Dabei handelt die Anwältin nicht in eigener Sache, sondern im Auftrag eines Buchhändlers, der einen Wettbewerbsverstoß gegeben sieht.
Einer der Leidtragenden ist der Dortmunder Gebrauchtbuch-Händler Wolfgang Höfs. Er hatte über das Portal Booklooker den Erotik-Roman „Liebesnächte – Geständnisse einer Berliner Fanny Hill“ von Richard Werther zum Preis von 6,90€ angeboten. Die anonyme Bonner Fachbuchhandlung, die Anwälting Erhardt beauftragte, sieht in diesem und anderen Fällen einen Wettbewerbsverstoß begründet.
Es ist die Rede von „ungefähr 200“ abgemahnten Buchhändlern. In artverwandten Fällen, da Anwälte unpersonalisierte Abmahnungen in großen Stückzahlen verschickten, wurde von Seiten der Gerichte irgendwann von Rechtsmissbrauch gesprochen.
Jugendschutz
Ein Aspekt dieser Abmahnwelle ist die Diskussion über Recht und Richtigkeit der Ansprüche. Neben dem Wettbewerbsverstoß, der geltend gemacht werden soll, liegt der Klage ja ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz zugrunde. Letzteres wird aber in diesem Fall offenbar nur missbraucht, um die Klage gegen Wettbewerber zu begründen, und entsprechend könnte man die Ehrenhaftigkeit der Absichten in Zweifel ziehen.
Aus diesem Grund wirkt Anwältin Erhardt unglaubwürdig, wenn der Spiegel sie zitiert mit den Worten, die Bücher, wegen derer nun abgemahnt würde, seien „Dreck“. Wenn Erhardt tatsächlich dieser Meinung wäre, hätte sie in jedem Fall den Verstoß gegen geltende Jugendschutz-Bestimmungen anzeigen können, anstatt einen Wettbewerbsverstoß abzumahnen.
Der Verkauf jugendgefährdender Schriften an nicht volljährige Personen, oder das Angebot derselben ohne Alterskontrolle stellt einen Straftatbestand dar.
Justiz-Reform
Derweil wurde ein schon vor einer Weile von der Justiz-Ministerin eingebrachter Vorschlag noch nicht umgesetzt. Diese hatte im Januar dieses Jahres vorgeschlagen, dass derlei gelagerte Fälle keine überhöhten Kosten nach sich ziehen dürften, sondern im Bereich von 50 oder 100 Euro angesiedelt sein müssten. Das würde sie wenig lukrativ machen und Rechtsmissbrauch vorbeugen, so die Argumentation.