SchülerVZ wegen Volksverhetzung und Pornographie verklagt
Alexander Trust, den 12. August 2007Gegen das SchülerVZ und den Eigner Holtzbrinck ergeht Anklage. Der Vater eines 13-jährigen Mädchens hat die Betreiber-Gesellschaft verklagt, wegen der Verbreitung pornographischen Materials und wegen Volksverhetzung. Dies bestätigte die ansässige Kriminalpolizei.
Familienvater zeigt an
Keinen „Spaß“ versteht ein Familienvater einer 13-jährigen Tochter. Die Kriminalpolizei Schwetzingen bestätigte dem Stern, dass gegen den Betreiber des SchülerVZ sowie gegen den Holtzbrinck-Verlag eine Strafanzeige vorliegt.
Die Ursache für die Anzeige seien von Nutzern eingestellte pornographische Fotos und Gruppen mit rechtsradikalen Bezeichnungen. Ralf S. sieht in derlei Inhalten die Straftatbestände der Volksverhetzung nach $130 des StGB erfüllt, und diejenigen der Verbreitung pornographischer Schriften nach §184 StGB. Sollte das Gericht entscheiden eine Verurteilung auszusprechen, können den Verantwortlichen sogar Haftstrafen drohen; die Anzeige von Ralf S. zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.