A & F mahnt eBay-Nutzer ab
Alexander Trust, den 31. Oktober 2006Die Bekleidungsfirma A & F aus New Albany, Ohio, in den USA mahnt eBay-Nutzer ab, die deren Produkte gebraucht verkaufen. Der Anbieter der Auktionsplattform möchte den Nutzern aber helfen.
Manche Leute geben ihre Klamotten in die Altkleider-Sammlung, andere versuchen sie zum Teil gebraucht zu verkaufen. A & F allerdings mahnt Personen ab, die von ihrem eigenen Recht Gebrauch machen, einmal erworbene Produkte wieder zu verkaufen. Warum?
A & F möchte seine Vertriebskanäle gerne monopolhaft kontrollieren und zudem ein Markenbewusstsein aufbauen. Das klappt jedoch nicht, wenn bei Ebay Hinz und Kunz ihre gebrauchten „A & F“-Jeans und andere Kleidungsstücke des Herstellers versteigern.
Abmahnung nach Verkauf
Wie das Magazin der Spiegel berichtet, gibt es in Deutschland eine zunehmend größer werdende Zahl von Leuten, die mit Abmahnungen einer Anwaltskanzlei malträtiert werden, sobald sie „A & F“-Produkte bei Ebay versteigert hätten. Unterlassungserklärungen drohen und bei Nichtunterzeichnung noch erheblich mehr als die in den meisten Fällen auf knappe 2000 Euro festgesetzten Abmahngebühren.
Ebay will helfen
Rettung naht: Ebay möchte nicht länger zusehen, wie Anwälte sich auf Kosten von Ebay-Nutzern bereichern, teilte der Firmensprecher Nerses Chopurian dem Spiegel mit. Äußerst fragwürdig dieses Geschäftsgebaren von A & F. Damit betreibt man bestimmt keine Markenpflege, erst Recht nicht, da der europäische Markt erst noch erschlossen werden will.