Musikmächte im Kampf gegen Filesharing-Windmühlen
Alexander Trust, den 17. September 2006Musikverlage gegen Filesharing.
Manche kennen vielleicht den Begriff „RIAA“. Die RIAA ist ein Verband der amerikanischen Musikindustrie und nicht wirklich mit der GEMA hierzulande vergleichbar. Eher noch übernimmt die RIAA in den USA Aufgaben, die in Deutschland und international die IFPI wahrnimmt. Während die GEMA die Rechte der Künstler vertritt, vertreten die RIAA und die IFPI ganz und gar die Belange der Verlage. Es geht um Geld, um viel Geld.
Free Peers und Bearshare im Mai
Die RIAA zieht immer mehr Tauschbörsen-Betreiber in Amerika vor den Kadi. Im Mai dieses Jahres musste Free Peers sich auf einen Vergleich mit der amerikanischen Musikindustrie einigen. 30 Millionen Dollar an Schadenersatz verlangte man den Entwicklern der Tauschbörse Bearshare ab, wie einschlägige Medien damals berichteten. Diese Summe befreite die Entwickler von weiteren Schadenersatzforderungen in der Zukunft; Ein Kampf David gegen Goliath.
Free Peers trat die Bearshare-Technologie an den ehemaligen Konkurrenten iMesh ab. Diese Plattform, über die früher zuhauf illegale Dateiübertragungen stattfanden, ist nun ein Stiefkind der Musikindustrie. Man einigte sich im Sommer 2004 auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 4,1 Millionen US-Dollar. Ein Jahr später ging die Tauschbörse mit Digital Rights Management (DRM) wieder an den Start. Sie verkauft fortan legal Musik im Namen der Musikindustrie.
eDonkey im September am Haken
Kein halbes Jahr nachdem sich die RIAA mit Free Peers einigte, kommt nun eine Vereinbarung mit den Entwicklern der beliebten Tauschbörsen-Software eDonkey zustande. Nun leistet auch die Firma MetaMachine keinen Widerstand mehr gegen die Industrie. Die Hersteller von eDonkey und Overnet ließen sich ebenso wie die Bearshare-Betreiber auf eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 30 Millionen US-Dollar ein.
Es dauerte lange, bis der Fisch MetaMachine endlich am Haken hing. Im September 2005, vor einem Jahr also, verschickte die RIAA bereits Unterlassungsaufforderungen an die Firmenbetreiber. Damals traf man sich mit Sam Yagan, Präsident von MetaMachine, vor einem Ausschuss des US-Senats zu einer Anhörung. Yagan versprach, nicht ohne vorher auf die Fahrlässigkeit des Vorgehens der RIAA hinzuweisen, die Tauschbörse vom Netz zu nehmen. Doch erst jetzt wurden Overnet und eDonkey unschädlich gemacht. Nach dem neuesten Update deinstallierte sich das Programm auf den Rechnern der Benutzer.
Gerüchte um Verbleib von Betreibern
Auch gegen andere Betreiber von Tauschbörsen-Software ging die RIAA vor. Yagan rügte noch letztes Jahr, man würde in den USA eine gesamte Technologie in ihrer Entwicklung hemmen. Im Umkehrschluss würde man die Technologie teuer aus dem Ausland erwerben. Als Beispiel nannte er die P2P-Technologie der Skype-Entwickler, die eBay erwarb.
Schon 2005 hieß es, dass sich einige Strukturen nicht ganz so einfach sprengen ließen. Diverse Entwickler setzten sich auf die südpazifische Inselgruppe Vanuatu ab. Dazu zählten die Betreiber des WinMX-Netzwerkes, Frontcode Technologies, sowie die Urheber des KaZaA-Netzwerkes von Sharman Networks. Dabei soll die Neu-Registrierung der Domain WinMX.com im Oktober 2005 mit Sitz des Inhabers auf Vanuatu als Beleg ausgereicht haben.
Im September desselben Jahres nahm man die eigenen Firmenseiten und die Domain WinMX.com vom Netz, nur um sie einen Monat später zumindest wieder zu registrieren. Noch heute erreicht man jedoch keine aktive Webseite unter der Domain. Nur Hobbyprogrammierer aus einer lebendigen Fangemeinde halten das Projekt WinMX am Leben. Die Domain WinMX.com ist mittlerweile auf die Firma Moniker Privacy Services aus dem US-Bundesstaat Florida registriert. Gerüchten um den Verbleib der ehemaligen Entwickler der Tauschbörse entzieht das den Nährboden.
Kazaa scheidet die Geister
Die Nutzer sollen Kazaa nie wirklich akzeptiert haben. Trotzdem kam es wegen hoher illegaler Nutzung des Kazaa Media Desktop zu Konflikten mit der RIAA. Im Juli einigten sich die Betreiber auf eine Abfindungszahlung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar. Darüber hinaus baute der Hersteller Sharman Networks einen Filter in die Software ein, der es verhindern soll, urheberrechtlich geschützte Inhalte über die Software zu verbreiten. Der Tausch von Musikdateien ist weiterhin möglich, allerdings nur, wenn diese speziell dafür lizenziert wurden.
Lange Zeit jedoch sah es überhaupt nicht danach aus, dass Kazaa der RIAA als großer Fisch ins Netz gehen würde. 2001 veröffentlichten die Skandinavier Niklas Zennström und Janus Friis die Software. Wie die Technologie hinter der Tauschbörse, FastTrack, so hieß auch die Firma. Vorteil an der Technik sei ihre vollkommen dezentral organisierte Struktur. Es bedurfte keiner Server, die Suchanfragen und Dateiverkehr über das Internet organisierten. Während die Originalsoftware verpönt war, nutzten User Alternativen, die ebenfalls auf das FastTrack-Netzwerk zugreifen konnten. Die Hochphase Kazaas beziffert man auf das Jahr 2003. Seinerzeit tauschten circa 4,5 Millionen Nutzer über das Netzwerk. Im Sommer 2006 halbierte sich die Zahl.
Ziel der RIAA
Die Originalsoftware nutzten weitgehend Laien. Das machte Kazaa und die Nutzer zu einem ausgesuchten Ziel der internationalen Musikverbände. In über drei Jahren zettelte die RIAA an die 16.000 Gerichtsverfahren an.
Die Macher Kazaas zeigten sich merkwürdigerweise gegenüber beiden Seiten recht uneinsichtig. Auf die Wünsche der Nutzer ging man nicht ein. Stattdessen strengte die Chefetage sogar Gerichtsverfahren gegen Privatpersonen an, die im Internet negativ über Kazaa Media Desktop und Sharman Networks berichteten. In der Folge schwanden FastTrack die Benutzer und Sharman Networks schlug eine Schlacht an zwei Fronten.
Placebos
Die australische Firma nahm sich 2004 Kazaas an, als das Programm drohte der Illegalität bezichtigt zu werden. Dieses Etikett wurde man nicht los. Stattdessen wollte man die Software Australiern unzugänglich machen. Vorausgegangen waren langwierige Gerichtsverhandlungen, der Einbau von Wortfiltern, und schließlich ein Gerichtsurteil im Dezember 2005. Man kündigte die Maßnahme an, setzte sie jedoch nicht in die Tat um.
So legte man den Streit nicht bei. Der Richter im australischen Verfahren, Murray Wilcox, behielt jedoch einen kühlen Kopf. Er riet den Vertretern des Verbands der australischen Musikindustrie (ARIA) dazu, wegen der Versäumnisse und Missachtung des ersten Urteils in Sachen Sharman Networks, keine weitere Anhörung einzuberufen. Das würde das Verfahren nur unnötig verlängern.
2006 folgte ein Gerichtsurteil mit globalen Folgen. Es brachte die erhoffte, wenngleich teuer erkaufte Ruhe. Sowohl die Vertreter der Musikindustrie (RIAA, IFPI) äußerten sich positiv, als auch die Betreiber selbst. P2P-Technologie, wie sie in allen besprochenen Tauschbörsen zum Einsatz kam, und in vielen Fällen eben noch kommt, würde nun nicht mehr auf Kriegsfuß mit den Inhalte-Anbietern stehen.
Windmühlen wohin man sieht
Trotz der erzielten Erfolge der internationalen Verbände in den Gerichtssälen ist kein Ende im Kampf gegen Tauschbörsen und illegale Dateitransfers in Sicht. Oblgeich eDonkey und Overnet ein Bühnenverbot erhielten, ist das Netzwerk hinter eDonkey nicht still. Produkte wie eMule und mldonkey waren bereits zu Zeiten eDonkeys mitunter erfolgreicher als das Urgestein selbst.
Der eMule-Client erlebte allein in den letzten vier Wochen zahlreiche Updates. Eines davon erleichtert den anonymen Datenverkehr, verschlüsselt und verschleiert es nämlich die Herkunftsadresse der einzelnen Dateipakete. eMule geht zurück auf das Jahr 2002. Es bot eine verbesserte Benutzeroberfläche für das eDonkey-Netzwerk. Die eMule-Software produzierte sogar den meisten Verkehr im eDonkey-Netzwerk.
Kampf in Deutschland
Seit 2005 strengt die Industrie vermehrt auch Gerichtsverfahren gegen Privatpersonen in Deutschland an. Mit Einzelaktionen, beispielsweise gegen 3500 Nutzer aus dem Raum Köln im Mai 2005, konnte man temporär den Tauschbörsenverkehr über das eDonkey-Netzwerk um bis zu 15% reduzieren. Binnen einiger Wochen stellten sich aber die alten Verhältnisse wieder ein.
Druck aus den Vereinigten Staaten
Neben den bereits erwähnten Anwendungen und Netzwerken ermittelten Behörden auch im Umfeld von BitTorrent. In den USA gestand nun ein 24-Jähriger seine Schuld. Das Urteil erwarten wir im Dezember. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.
Das BitTorrent-Protokoll ging zunächst einen anderen Weg. Im Gegensatz zu vielen Tauschbörsen bot man nicht parallel zum eigenen Download auch Dateien zum Upload an. Doch das änderte sich über die Zeit. Um den Servern (auch Tracker genannt) die Last zu nehmen, verschickte irgendwann die Client-Software ebenfalls Dateipakete an Benutzer.
Wirtschaftliche Interessen schützen
Das Schuldeingeständnis des 24-jährigen Scott McCausland stammt aus einem Fall, der mit der Schließung eben eines Trackers stammt. In dem Fall von EliteTorrents ermittelte sogar die US-Bundespolizei FBI.
Vor allem die Amerikaner vertreten ihre wirtschaftlichen Interessen mit Nachdruck. Auf Druck der amerikanischen Interessenverbände RIAA und MPAA wurden auch außerhalb Amerikas Polizeiaktionen und Gerichtsverhandlungen angestrengt. So auch im Fall der schwedischen Internetseite Pirate Bay. Vielerorts galt die Razzia von Schwedens Polizei im Fall von Pirate Bay als umstritten. Pirate Bay bot selbst keine Dateien zum Download an, betrieb lediglich so etwas wie einen Index. Nach schwedischem Recht ist dies jedoch nicht strafbar. Warum es überhaupt zur Polizeiaktion kam, ist ein schlecht gehütetes Geheimnis. Die amerikanische Administration solle Schweden damit gedroht haben, das Land wirtschaftlich zu sanktionieren. Die Schweden erklärten die Geschehnisse rund um Pirate Bay sogar zum innenpolitischen Streitfall.
Kein Ende in Sicht
So wie es sich eben im Kampf gegen Windmühlen ergibt, ein Ende ist meist nicht in Sicht. Kann sich die Industrie aber bei ihren Anstrengungen gegen die immer weniger unsichtbare Masse von illegalen Tauschbörsen-Benutzern zu sehr verausgaben? Es ist eine Sisyphusarbeit. Doch die Interessenverbände können am Ende sogar noch besser aus den Querelen hervorgehen als ihr literarisches Vorbild, Don Quichot.