#panamapapers: Nico Rosberg und haftungsrechtliche Fragen

Alexander Trust, den 6. April 2016
Nico Rosberg
Nico Rosberg, Foto: Mark McArdle (CC BY-SA 2.0) via Wikimedia.

Über seinen Anwalt lässt Nico Rosberg ausrichten: Seine Briefkastenfirma betreibt keine Steuerhinterziehung. Zunächst wollte Rosberg das noch seine „Privatsache“ sein lassen. Nach der Konsultation entschied er sich offenbar anders, vielleicht auch, weil der Formel-1-Rennstall Mercedes unter Druck gerät, der mit Rosbergs Briefkastenfirma Geschäfte macht.

Tatsächlich hat Mercedes sogar noch vor Rosberg eine Stellungnahme abgegeben. Denn es war über die Veröffentlichungen im Zuge der „Panama Papiere“ bekannt geworden, dass Rosberg eine Briefkastenfirma betreibt, die wiederum mit zwei weiteren Briefkastenfirmen in Verbindung steht. Rosberg rechnet über diese Firma mit dem Rennstall „fahrerische Leistungen“ ab.

haftungsrechtliche Fragen im Fall Rosberg

Rosbergs Anwalt aus Berlin, Christian Schertz, hat beteuert, dass sein Mandant keine Steuerhinterziehung betrieben hat, sondern die Briefkastenfirma lediglich zum Zweck „haftungsrechtlicher Fragen“ eingerichtet worden sei.

Olympia lässt grüßen

Man ist geneigt an den Fall Olympia zu denken, der in einer ARD-Dokumentation gezeigt wurde und ein Beispiel für „haftungsrechtliche Fragen“ darstellt. Der ehemalige deutsche Schreibmaschinen-Hersteller wurde, als es ihm schlecht ging, an die chinesische Firma Elite verkauft. Teile, die mit den Pensionsansprüchen von Mitarbeitern zu tun hatten, wurden direkt in eine panamaische Offshore-Firma ausgelagert. Seit mehr als neun Jahren warten nun die ehemaligen Mitarbeiter auf ihr Geld: vergeblich.

Denn die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die die Briefkastenfirma für Elite wie für Rosberg einrichtete, teilte in einer geheimen E-Mail an den Kunden Elite mit: Machen Sie sich keine Sorgen, die deutsche Rechtsprechung hat in Panama keine Grundlage. Solange der Staat Panama seine Gesetze nicht ändert, haben die ehemaligen Olympia-Mitarbeiter ihre Jahre umsonst für die Firma aufgewendet und bekommen ihre Pensionsansprüche nicht beglichen.

In Dubio pro Reo

Während dies ein Fall ist, der beschreibt, was es mit den „haftungsrechtlichen Fragen“ auf sich haben könnte, von denen Nico Rosbergs Anwalt Christian Schertz schreibt, sollte man zunächst nicht das Schlimmste annehmen. Aber es fällt einem heutzutage schwer, eine plausible Begründung dafür zu finden, warum jemand für Fragen der Haftung ein Unternehmen im Briefkasten gründen muss.

Vielleicht hätten herkömmliche Versicherungen beim Risiko von Rosbergs Job nicht so recht mitgespielt und der Formel-1-Großverdiener wollte aber unbedingt etwas von diesem Risiko abwälzen. Letztlich bleibt es aber Spekulation, warum der Wahlmonegasse Rosberg sich zu diesem Schritt entschied. Solange wir nicht andere Gesetze schaffen, die für ein Klima sorgen, in dem auch ein Nico Rosberg „uns“ vertraut und wir gleichzeitig die Offshore-Oasen austrocknen, müssen wir, muss Deutschland und muss Monaco damit leben, dass Rosberg sein Vertrauen dem Briefkasten ausspricht.


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