JuliensBlog wegen Volksverhetzung verurteilt
Alexander Trust, den 12. Februar 2016Das Amtsgericht Tecklenburg hat JuliensBlog wegen Volksverhetzung verurteilt. Der YouTube, der eigentlich Julien S. heißt, erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und muss eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen.
Das Urteil des Amtsgerichts Tecklenburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig. JuliensBlog kann in Berufung gehen. Über das Urteil berichteten die Westfälischen Nachrichten.
Lokführerstreik Stein des Anstoßes
Im vergangenen Jahr hat Julien S., als es zum Lokführerstreik kam, einen Beitrag dazu auf YouTube hochgeladen. Er kommentierte die Situation, wollte von seinen Zuschauern wissen, ob sie sich noch an die Zeit erinnerten, als Juden in Deutschland mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden. Genau dorthin wollte er „gratis“ als Zugführer alle Lokführer der GDL fahren, weil sie laut Julien S. „vergast“ gehören.
„Vergasen sollte man die Mistviecher.“
Julien S.
Kein Unrechtsbewusstsein
Der 27-Jährige sprach vor Gericht mehrfach davon, dass sein Beitrag Kunst sei und dem Zeitgeist entspräche. Er habe keinen Bezug zur NS-Zeit, erklärte er. Der Anwalt des Beklagten wies den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches in eine Zeit, in der die Bevölkerung noch einen Bezug zur NS-Vergangenheit hatten und wollte ihn nicht auf seinen Klienten angewendet wissen.
Staatsanwalt und Richter hingegen rügten das mangelnde Unrechtsbewusstsein des YouTubers. Dieser wollte das Video nicht freiwillig sperren, weil er darin keine Verharmlosung von NS-Verbrechen sieht.
Verdienst von JuliensBlog
Als Randnotiz geht aus dem Verfahren der Verdienst von JuliensBlog bei YouTube hervor. Die Geldstrafe wurde auf 15.000 Euro festgesetzt, wie das Gericht erläuterte, weil es sich dabei um ungefähr zwei Monatsgehälter des YouTubers handelt. Rund 7.500 Euro erzielt JuliensBlog monatlich mit seinen Videos auf YouTube.
Dort verfügt er über 1,3 Millionen Abonnenten, gerade weil er grobe und oft menschenverachtende Inhalte veröffentlicht. Frauen sind für Julien S. zum Beispiel „wertlose Untergestalten“.
Ursprünglich drohten Julien S. 10 Monate Gefängnisstrafe und zwei Jahre auf Bewährung, sowie 14.000 Euro Geldbuße. Er legte Einspruch ein. Die Haftstrafe wurde um zwei Monate, auf acht Monate reduziert. Dafür wurde die Bewährungsstrafe um ein Jahr verlängert und die Geldbuße mit 15.000 Euro festgesetzt. Zudem muss JuliensBlog die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen.