Obama zu Deutschland: Im Zweifel für den Angeklagten

Alexander Trust, den 10. Februar 2015
Angela Merkel
Angela Merkel, Foto: א (Aleph) via Wikimedia (CC BY-SA 2.5).

US-Präsident Barack Obama hat nach dem Besuch von Kanzlerin Angela Merkel im Rahmen des NSA-Skandals gefordert, dass man für sein Land den Wahlspruch „im Zweifel für den Angeklagten“ gelten lasse.

Nach einem Treffen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Barack Obama veröffentlichte die US-Regierung am Montag eine „gemeinsame“ Pressemitteilung. Darin wird von den USA gegenüber Deutschland unter anderem gefordert, man solle im Zuge des NSA-Skandals das Recht „im Zweifel für den Angeklagten“ gelten lassen. Guantanamo und Co. lassen grüßen.

Im Zweifel für den Angeklagten?

ArsTechnica berichtet, dass im Oktober 2013 „deutsche Medien“ über den starken Verdacht der Bundeskanzlerin berichteten, ihr Handy sei von US-Behörden abgehört worden.
Tatsache ist, dass nicht nur deutsche Medien darüber berichteten. Dies scheint für ein US-Blog jedoch patriotisch keine Relevanz zu haben (ArsTechnica gehört zum Condé Nast Verlag, der zu 100 Prozent der britischen Condé Nast International angehört, die wiederum zur US-Mediengruppe Advance Publications gehört).

Fraglich ist jedoch, was Obama überhaupt bezwecken möchte. Denn schon damals hatte ein Sprecher des Weißen Hauses, Jay Carney, gegenüber Reportern angegeben, dass die Überwachung „nicht fortgesetzt“ würde. Indirekt bedeutet dies, dass es eine solche Überwachung gab.

Kanzlerin Merkel hatte selbst das Thema abgelehnt und von „unterschiedlichen Bewertungen“ gesprochen. Gleichwie konstatiert Merkel, dass man im Kampf gegen den Terrorismus zusammenarbeiten müsse.


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