Ehemalige Sony-Mitarbeiter verklagen Unternehmen wegen GOP-Hack

Alexander Trust, den 17. Dezember 2014
Hacked by #GOP
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In Kalifornien haben zwei ehemaligem Mitarbeiter von Sony Pictures Klage gegen das Filmstudio eingereicht. Einerseits wird dem Unternehmen vorgeworfen, die personenbezogenen Daten nicht genügend gesichert zu haben, andererseits strebt man eine Sammelklage an.

Sollte die Klage zweier ehemaliger Sony-Mitarbeiter in Kalifornien Erfolg haben, sieht das Filmstudio Sony Pictures sich einer Sammelklage ausgesetzt. Die beiden Kläger wollen einerseits diesen Status erzielen, andererseits werfen sie Sony vor, die persönlichen Daten (der Mitarbeiter) nicht genügend geschützt zu haben.

Die Anklage wurde vor einem Bezirksgericht in Kalifornien, USA, eingereicht. Neben der Forderung einer Sammelklage wird außerdem Schadenersatz beansprucht. Sollte das Gericht dem Ansinnen auf eine Sammelklage zustimmen, könnten tausende von ehemaligen und jetzigen Sony-Mitarbeitern sich der Klage anschließen.

„Sony failed to secure its computer system, servers and databases, despite weaknesses that it has known about for years, because Sony made a business decision to accept the risk of losses associated with being hacked“.
Kläger

Eingereicht wurde die Klage von Michael Corona, der von 2004 bis 2007 bei Sony Pictures Entertainemnt gearbeitet hat, und Christina Mathis, die von 2000 bis 2002 bei Sony Pictures Consumer Products arbeitete. Die Anklageschrift umfasst 45 Seiten.

Hacker drohen mit Veröffentlichung von Personen-Daten

Die Hacker der Gruppe „Guardians of Peace“, die eigentlich die Veröffentlichung des Nordkorea-kritischen Films „The Interview“ verhindern wollen, in dem der versuchte Auftragsmord am Oberhaupt des Landes geschildert wird, haben Ende November die Computer von Sony Pictures weltweit gehackt. Seitdem werden sukzessive Daten veröffentlicht, die neben der Kommunikation hochrangiger Mitarbeiter Sonys normale Angestellte betreffen könnten.

Ursprünglich veröffentlichte Listen weisen darauf hin, dass die Hacker in der Tat polizeiliche Führungszeugnisse und Gesundheitsdaten von Mitarbeitern entwendet haben. Für die betroffenen Personen wäre die Veröffentlichung der Daten ein irreparabler Schaden, müssten diese doch sogar mit der Ablehnung durch eine Krankenkasse oder andere Versicherungsunternehmen rechnen, weil sie eventuell über chronische Leiden oder Ähnliches verfügen.

PSN-Hack

Neben den Anschuldigungen im aktuellen Fall enthält die Anklageschrift der ehemaligen Sony-Mitarbeiter Verweise auf den PSN-Hack aus dem Jahr 2011. Seinerzeit wurden Millionen von personenbezogenen Daten von Nutzern entwendet, darunter auch Kreditkartendaten. Schon damals wurde Sony vorgeworfen, die eigene IT-Infrastruktur nicht ausreichend genug gesichert zu haben.


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