Mobilcom-Debitel: Auffällig unauffällige Kunden bekommen SIM gesperrt
Stefan Keller, den 2. Dezember 2013Wer ein auffälliges Telefonierverhalten an den Tag legt, bekommt vorsichtshalber seine SIM-Karte gesperrt. Soweit die Theorie aus den AGB von Mobilcom-Debitel; doch was auffällig ist und was nicht, entscheidet eine Maschine. Oder der Justitiar.
Das Pseudonym „Tom König“ schreibt bei Spiegel Online, wie er einen für sich quasi wertlosen Handyvertrag bei Mobilcom-Debitel abgeschlossen hat. Er ist ein vielreisender Freiberufler, der auch im Ausland erreichbar sein will, und dort telefonieren. Deshalb entschied er sich für einen Tarif, der in der Grundgebühr über 90 Euro kostet und dafür das unbegrenzte Telefonieren in alle Netze samt 3000 SMS beinhaltet.
Karte gesperrt, zum Freitag
Nach wenigen Tagen wird die SIM-Karte zum ersten Mal gesperrt. Da es Freitagabend ist, ist bei der Hotline keiner mehr zu erreichen. Am nächsten Tag im Shop wird Herrn König mitgeteilt, dass nur die Hotline helfen könne, d.h. Warten bis Montag. Am Montag wird schließlich die Karte freigegeben und der geplante Flug nach New York kann stattfinden. Zurück in Deutschland passiert genau dasselbe noch einmal: Karte zum Freitagabend gesperrt.
Hochrisikokunde
An der Hotline verlangt Tom König jemanden aus der Verwaltung und wird schließlich zu einem Justitiar geleitet. Dieser erklärt ihm, dass er das Profil eines „Hochrisikokunden“ besitze. Der teure Flatrate-Tarif werde nur von extrem wenigen Kunden in Anspruch genommen. Außerdem habe er im Ausland telefoniert. Weiterhin seien da noch die Informationen aus der Schufa. Gerade letztere seien viel zu sauber, der Score liegt über 99 Prozent. Auch das sei nicht normal, niemand habe einen so perfekten Punktestand bei der Schufa.
Laut AGB gerechtfertigt, Vertrag wird nicht vorzeitig gekündigt
In einer schriftlichen Erklärung wird schließlich mitgeteilt, dass es laut § 7.1 der AGB normal ist, dass bei erhöhtem Gebührenaufkommen zum Schutz beider Vertragspartner die SIM-Karte gesperrt werde. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund sei das aber nicht, obwohl es wieder vorkommen wird, wenn das nächste Mal längere Zeit im Ausland telefoniert werde. Die Pressestelle von MD sieht das übrigens anders: Laut ihr gebe es keine „Hochrisikokunden“. Auch eine zu positive Schufa-Auskunft werde angeblich nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt.
Mobilcom-Debitel hingegen rechtfertigt die Sperrung mit Hinweis auf seine AGB und wehrt sich zudem gegen den Begriff des „Hochrisikokunden“.