Möglicherweise doch kein Prozess gegen Megaupload in den USA?

Alexander Trust, den 22. April 2012
Kim DotCom, Steve Wozniak, Ira Rothken
Von links nach rechts: Kim DotCom, Steve Wozniak, Ira Rothken, Foto: Kim DotCom

Kim Schmitz alias Kim Dotcom kann möglicherweise doch nicht vor einem US-Gericht angeklagt werden. Die Betreiber der Filesharing-Website Megaupload hätten entsprechende Klageschrift nie erhalten.

Ende Januar ist der Filehosting-Dienst Megaupload vom Netz genommen und die Verantwortlichen des Dienstes – allen voran Kim Schmitz – wegen Urheberrechtsverletzung festgenommen worden. Mitte März haben wir euch darüber informiert, dass Schmitz, der im Netz auch unter dem Namen Kim Dotcom bekannt ist, wegen eines Verfahrensfehlers seine Millionen zurückbekommen könnte, die er mit Megaupload verdient hat – erst Ende Februar war Schmitz unter Auflagen auf Bewährung entlassen worden.

Schmitz Mitglied des organisierten Verbrechens?

Wie der New Zealand Herald (engl.) schreibt, könnte ein geplanter Prozess in den USA, wo sich Schmitz ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen „im großen Stil“ verantworten sollte, platzen, da den Betreibern des Filehosting-Dienstes entsprechende Klageschrift durch die US-Behörden nicht zugestellt wurde. Liam O’Grady, Richter am US-Bundesbezirksgericht, gibt an, nicht zu wissen, ob es jemals zu einer Verhandlung vor einem US-Gericht kommen wird. Die US-Behörden wollten Dotcom als Mitglied des organisierten Verbrechens anklagen, was ihm 5 Jahre Haft einbringen würde. Um Kim Dotcom ausliefern lassen zu können, muss ihm eine Strafe von 5 Jahren und mehr drohen. In Neuseeland hingegen warten auf den Ex-Megaupload-Verantwortlichen wegen Urheberrechtsverletzungen lediglich maximal 4 Jahre Haft.

Megaupload nicht im Zuständigkeitsbereich der USA

Ira Rothken, Dotcoms Rechtsbeistand in den USA geht davon aus, dass er (und seine Mitangeklagten) nicht in den USA wegen krimineller Machenschaften verklagt werden können, weil die Firma nicht im Zuständigkeitsbereich der USA ansässig wäre („We don’t believe Megaupload can be served in a criminal matter because it is not located within the jurisdiction of the United States“.) Es sei jedoch möglich, einen Zivil-Prozess gegen Kim Dotcom anzustrengen, heißt es. Ende März haben wir euch darüber informiert, dass die amerikanischen Firmen Microhits und Valcom den ehemaligen MegaUpload-Chef Kim Schmitz verklagen wollen.

Zukunft der Daten noch offen

Was mit den Daten des Filehosting-Dienstes geschieht, steht noch nicht fest. Webhoster Carpathia Hosting hatte bereits Ende März angekündigt, die Daten zu löschen wenn sich keine Lösung bezüglich der Übernahme der laufenden Kosten finden lassen würde. Die 25 Pentabyte-Daten des Filehosters verursachen Kosten in Höhe von 9.000 US-Dollar pro Tag.


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