Apple vs. Motorola: Sieg für Cupertino beim LG München über Foto-Galerie-Patent

Stefan Keller, den 1. März 2012

Florian Müller vom Weblog FOSS Patents war heute bei der Verhandlung in der Sache Apple vs. Motorola beim Landgericht München anwesend und schildert auf eben jenem Weblog, was passiert ist. Insgesamt hat sich die Verhandlung heute für Apple gelohnt, denn sie sind mit ihrer einstweiligen Verfügung durchgekommen.

Der Patentstreit geht einmal mehr weiter. Diesmal war der Kriegsschauplatz das LG München, dessen Richter Dr. Peter Guntz heute zugunsten von Apple entschieden hat. Dies berichtet Florian Müller bei FOSS Patents. Gegenstand der Verhandlung sind alle Motorola-Geräte, die das Patent EP2059868 implementieren und damit eine Möglichkeit zur Fotoverwaltung auf digitalen, tragbaren Geräten bereitstellen. Konkret ging es Apple um spezielle Verhalten der Benutzeroberfläche im Bezug auf die Foto-App, die iOS und Android (im Speziellen die Motorola-Version) mitbringen.

Theoretisch hätte Apple nun die Möglichkeit, Motorola zu zwingen, alle betroffenen Produkte zu vernichten und sogar lagernde Geräte von Händlern zwecks Zerstörung zurückzurufen. Allerdings hat Motorola ebenfalls die Möglichkeit, die seinerzeit Samsung eingeräumt wurde, mithilfe eines Software-Updates die Funktionalität soweit zu entschärfen, dass sie nicht mehr gegen Apples Patent verstößt.

Alle Klagepunkte hat Apple allerdings nicht gewonnen. So konnte sich Motorola gegen den Vorwurf wehren, dass auch die Galerie-Übersicht einem Apple-Patent entstammen würde. Diese ist in der Android-Foto-Galerie bereits enthalten.

Da Apple nicht in allen Punkten Recht bekommen hat, entschied das Gericht, dass beide Parteien sich die Gerichtskosten zu je 50 Prozent teilen müssen, dazu kommen je 100 Prozent ihrer Anwaltskosten.


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