Geänderte Nutzungsbedingungen bei Dropbox: Datenoffenlegung für US-Behörden möglich
kg, den 20. April 2011Eine Änderung der Dropbox-AGB dürfte auch hierzulande nicht unwichtig sein: Ab sofort gibt es einen Passus, dass die verschlüsselten Daten von der Dropbox an die US-Behörden übergeben werden dürfen.
Bei Dropbox werden die Daten auf dem Onlinespeicher standardmäßig verschlüsselt, wenn der Anwender weiterführende Verschlüsselungen wünscht, ist dies ebenfalls möglich. Voraussetzung für die Herausgabe der Dropbox-Daten ist, dass entsprechende rechtliche Schritte vorliegen, also z. B. richterliche Verfügungen.
Konkreter wird Dropbox in seinen Nutzungsbedingungen nicht, allerdings dürfte es bereits vorher Möglichkeiten für Behörden gegeben haben, an die Daten heranzukommen – auch ohne dass der Nutzer dem zustimmt.
So geben Dienste wie Skype bei vorliegenden Rechtsbeschlüssen, z. B. für die Aufklärung in Diebstahlsdelikten, Standortdaten oder IP-Adressen heraus. Dies dürfte auch bei Dropbox der Fall sein. Warum genau diese Klausel nun in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich aufgeführt wird, ist offen.
[via Golem]