iPhone-Beschwerden: Glasbruch in USA, Frostschäden in Finnland
rj, den 28. Januar 2011Man kann’s ja mal probieren: dass iPhone-Glas trotz höherer Widerstandsfähigkeit zerbrechen kann, wird in den USA zum Anlass einer Sammelklage genommen. Ähnlich absurd die Lage fernab der prozessfreudigen Staaten: In Finnland soll iPhone-Käufern die Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung ermöglicht werden, da die Geräte – wie auch im Handbuch angegeben – unter null Grad nicht mehr zuverlässig funktionieren.
Ein Sturz aus einem Meter Höhe ist gelegentlich fatal für Glasdisplays – der Untergrund spielt eine Rolle, der Aufprallwinkel wohl auch, aber die eigentliche Ursache für ein anschließend zersprungenes Glas ist das fehlerhafte Konstruktion des iPhone selbst – so die Klageschrift, mit der in Kalifornien nun eine Sammelklage gegen Apple eingereicht wird. Apple habe einerseits ein höchst bruchanfälliges Gerät gebaut und darüber hinaus seit Monaten nicht über die Gefahren informiert. Tatsächlich steckt ein Stück begründete Kritik in der Posse: die beidseitige Glasverkleidung beim iPhone 4 führt tatsächlich zu einer höheren Zahl an Reparaturfällen, verglichen mit der Quote beim iPhone 3GS. Bleibt trotzdem der Punkt, dass Geräte beim Fallenlassen kaputt gehen können – es ist wenig sinnvoll, einen Geschirrhersteller wegen zerbrechender Weingläser zu verklagen und dabei auf seine robusteren Plastikbecher hinzuweisen.
Dass Apples iPhone bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt nicht mehr zuverlässig funktionieren könnte, steht in den Gerätespezifikationen, nichtsdestotrotz soll der finnische Verbraucherschutz nun durchgesetzt haben, dass iPhone-Besitzer mit Frostproblemen ihr Gerät zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen sollen. Dass der Blick auf die zugelassenen Betriebstemperaturen in einem frostigeren Land wie Finnland zum Einkauf dazugehören könnte, sah der Verbraucherschutz anders. El Req kommentiert gewohnt bissig, dass in Schottland bei -10 Grad iPhones funktionieren und das aggressive Vorgehen gegen Apple im Nokia-Heimatland möglicherweise nicht vollkommen an Sachargumenten entlang begründet wird.