iOS-Nutzungsbestimmungen: US-Kartellbehörde ermittelt gegen Apple

kg, den 11. Juni 2010
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iAd vorgestellt, Bild: engadget

Die US-Kartellbehörden ermitteln erneut gegen Apple. Laut den aktuellsten Entwicklerbestimmungen des iOS 4 werden nur unabhängige Drittanbieter vollständig zugelassen, Smartphone- und OS-Hersteller wie Google und Microsoft bekommen nur eingeschränkte Möglichkeiten eingeräumt – dies könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Genau dies sehen offenbar auch die US-Regulierungsbehörden: Sie überprüfen laut Insidern gerade die Situation, es ist aber noch nicht klar, ob die Federal Trade Commission (FTC) dafür zuständig ist oder doch die US-Justizbehörden.

Apple hat die Bedingungen der iPhone-Entwicklervereinbarung eindeutig zu Ungunsten von Google und Microsoft gestaltet: In Abschnitt 3.3.9 geht es um das Übertragen von Informationen wie Gerätedaten. Bisher war dies Drittherstellern ausdrücklich verboten, mit eine Genehmigung von Apple soll dies in Zukunft aber doch möglich sein. Die Verwendung von Locationdaten oder UDID ist (nach Zustimmung des Nutzers) aber nur unabhängigen Anbietern möglich, nicht aber den Entwicklern und Vertreibern von mobilen Geräten, Betriebssystemen oder Entwicklungsumgebungen – damit sind u.A. Google und Microsoft außen vor gelassen. Sie können zwar noch Werbung in Apps anbieten, in Googles Fall z. B. über AdMob, allerdings dürfen sie keine Daten für gezieltere Werbung sammeln – ein klarer Wettbewerbsnachteil.

Es wäre nicht die erste Untersuchung, die Apple über sich ergehen lassen muss: Anfang Mai schaltete sich die FTC ein, da Apple im den Entwicklerbedingungen die Nutzung von Crosscompilern untersagt hatte.


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