Jailbreak ist illegal: Apples erstes Statement zu EFFs FreeYourPhone

rj, den 13. Februar 2009
iPhone 3G
iPhone 3G, Bild: Apple

Die Electronic Frontier Foundation will rechtliche Sicherheit für Jailbreaker und fordert eine Ausnahmeregelung für Handys, die für die Software Dritter freigeschaltet werden. Auf die Aktion reagierte Apple nun erstmals offiziell und erklärte, der Jailbreak eines iPhone sei illegal. Der Streit dreht sich um die US-Copyrightbestimmungen, die im Digital Millennium Copyright Act geregelt sind, betreffen deutsches Recht somit nicht. Das Signal Apples ist immerhin mehr als eindeutig.

2006 wurde in einer Ausnahmeregelung des DMCA das Unlocken von Handys legalisiert und von Regularien des DMCA ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung muss 2009 neu festgelegt werden. Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF hat US-Bürger mit der FreeYourPhone-Kampagne dazu aufgefordert, Unterschriften und Fallgeschichten zu sammeln, die inzwischen dem Copyright Office vorgelegt wurden – 8200 Unterschriften konnten in kurzer Zeit gesammelt werden. Ziel: Weitere Legalität des Unlocks (zur Verwendung gekaufter Mobiltelefone mit beliebigen Netzbetreibern), darüber hinaus soll auch der Jailbreak legalisiert werden (das Freischalten der Handys für Software Dritter).

Das iPhone ist mit seinen restriktiven technischen Beschränkungen natürlich ein zentraler Streitpunkt – Apple machte seit Einführung des Smartphones Unlocken und Jailbreak sukzessive schwerer, um zu verhindern, dass Programme aus anderen Wegen als über den App Store auf dem Handy landen. Auch rechtlich sieht sich Apple dabei in einer starken Position: in der ersten nun abgegebenen Erklärung zur Sache wurde klipp und klar festgestellt, dass nach der Ansicht Apples der iPhone-Jailbreak und das Aufspielen modifizierter Software auf einem legal gekauften Gerät einen Urheberrechtsverstoß sowie einen Bruch des Digital Millennium Copyright Act darstelle.

Die Stellungnahme Apples ist nun veröffentlicht. Aus ihr geht hervor, dass nach Ansicht Apples der Rechtsbruch in der Verwendung eines modifizierten Bootloaders und veränderter Firmware beginne – an den ursprünglichen Programmcodes halte Apple die Eigentumsrechte und könne deren Veränderung damit rechtlich unterbinden lassen.

Die EFF ist anderer Ansicht: es sei im DMCA festgelegt, dass Reverse Engineering und Modifikation solcher Programme zum Zweck der Herstellung von Interoperabilität von den rechtlichen Einschränkungen des DMCA ausgenommen sei. Wer eine Software modifiziere, um sie letzten Endes kompatibler zu anderen Systemen und Programmen zu machen, kann nach Ansicht der EFF nicht nach dem DMCA rechtlich belangt werden.

Apples Begründungen fasst man bei der EFF als Versuch auf, Angst unter den Anwendern zu schüren – laut Apple zerstöre der Jailbreak Sicherheit und Zuverlässigkeit des Geräts. „Unternehmerischer Paternalismus“ nennt das die EFF, die nicht hinnehmen will, dass ein Hersteller auch nach dem Verkauf seines Produkts an den Nutzer diesem vorschreiben will, wie er es zu verwenden hat und wie nicht.

Eine Neuregulierung der DMCA-Ausnahmeregelungen wird für Oktober erwartet.


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