1:0 im Kampf Apple gegen Psystar
kg, den 19. November 2008Im Match Apple gegen Psystar gibt es endlich auch mal Punkte zu vergeben: Der erste wohl geht an Apple. Ein Richter hat die Gegenklage von Psystar vorerst abgewiesen, sollten nicht bis 8. Dezember noch verbesserte Argumente kommen.
Apple hatte Psystar angezeigt, da diese unrechtmäßig OS X auf Nicht-Apple-Rechnern installiert haben, Psystar hatte dagegen geklagt, dass Apple mit den Nutzungsbedingungen gegen das Kartellrecht verstoßen habe.
Begründet ist die Abweisung der Klage von Psystar in Marktdefinitionen. Psystar argumentierte, dass Mac OS nicht austauschbar sei mit Betriebssystemen wie Windows, und damit ein eigenes Monopol definiere. Apple hingegen aber stellte fest, dass eine einzelne Marke keinen eigenen Markt für sich beanspruchen könne. Richter William Alsup relativierte dieses Argument: Eine Marke kann durchaus ihren eigenen Markt definieren, die Grenzen des Kartellrechts definieren sich aber daraus, inwiefern Konsumenten die jeweiligen Produkte für austauschbar halten.
Das eigentliche Problem der Psystar-Gegenklage liege aktuell noch im Scheitern des Versuchs, Mac OS von der Konkurrenz abzugrenzen. Außerdem argumentierte Psystar mit der Fülle an Apple-Werbung, Alsup hingegen sieht genau diese Fülle an Werbeaufwendungen als Hinweis darauf, dass Apple Konkurrenz zu haben scheint, sonst hätten sie es nicht nötig.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Fall Apple vs. Psystar wird es insgesamt noch etwas dauern: Der Gerichtstermin ist auf den 9. November 2009 angesetzt.