Neue StudiVZ-AGB sehen Vertragsstrafen vor
Alexander Trust, den 15. März 2007Das StudiVZ hat neue AGB erhalten und führt damit Vertragsstrafen ein, die die Nutzer auch bei Kavaliersdelikten zur Kasse bitten.
Per Vertragsstrafe können Mitglieder nun „für jeden Pups“ belangt werden, wie es im Lawblog auf den Punkt gebracht wird.
Spätestens jetzt sollten einige Studierende mit ihrer „ist mir egal“-Mentalität darüber nachdenken. Hacker, die einen „elektronischen Angriff“ auf das Studiverzeichnis planen werden zu einer Vertragsstrafe von 6.000 Euro (9.3) und Verschwiegenheit (9.4) verpflichtet. Angesichts der Tatsache, dass das StudiVZ bereits gehackt wurde, scheint das eine sinnvolle Klausel. Ob auch Datamining dazu gehört ist unklar.
Darüber hinaus werden aber Klauseln eingeführt, die ebenfalls private Nutzer betreffen können. Die Vertragsstrafe gilt zum Beispiel, wenn ein Nutzer nur vorgibt Student zu sein (2.1), er oder sie sich doppelt anmeldet (2.2), oder persönliche Daten oder Fotos im Social Network hinterlässt, die entweder nichts mit der Person zu tun haben, oder nicht der Wahrheit entsprechen (2.3). Weiterhin kann eine Vertragsstrafe auf jemanden angewendet werden, wenn er keine ausschließlich privaten Zwecke verfolgt (2.4) oder durch Angaben Rechte Dritter beeinträchtigt (7.1). Natürlich wird ebenso das verbreiten „gesetzwidriger Texte“ (7.4) mit einer Vertragsstrafe bedacht, sowie das Massengruscheln (7.5), die Weitergabe von E-Mails ohne Einverständnis (7.6) und das Anpreisen von Waren (7.7). Flohmärkte auf StudiVZ erscheinen damit unwahrscheinlich. An geltende Gesetze müssen sich die Nutzer auch halten (7.8), ansonsten kann auch eine Vertragsstrafe drohen.
Udo Vetter schränkt allerdings ein, dass „Vertragsstrafenregelungen nur sehr eingeschränkt zulässig“ gegenüber Verbrauchern seien. Die Frage ist also erlaubt, ob sich die Betreiber mit den neuen AGB das Leben nicht unnötig schwer machen.