Vorsicht vor Phishing-Mails des BKA
Alexander Trust, den 31. Januar 2007Heute erreichte mich eine E-Mail, die vorgibt, vom Bundeskriminalamt zu stammen. Dabei handelt es sich lediglich um eine Phishing-E-Mail, deren Dateianhang für Nutzer von Windows-Computern gefährlich ist.
Inhalt der Phishing-Mail war folgender:
„Sehr geehrte Damen und Herren, das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechner unter der IP 212.227.116.110 erfasst wurde.
Ihre Daten wurden uns von Ihrem Provider zu Verfügung gestellt und eine Strafanzeige wurde erlassen.
In dem angeführten Anhang finden Sie die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.:# 130067
Drucken Sie diese bitte aus und faxen Sie diese mit einer Stellungname an uns zu.
Eine Kopie der Strafanzeige wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.Hochachtungsvoll
i.A. Jürgen Stock“
Im Anhang der E-Mail findet sich eine „.exe“-Datei, die einen Trojaner beinhaltet.
Wer diese oder ähnliche E-Mails bekommt und zunächst erschrickt, der sollte die E-Mails auf Plausibilitäten hin überprüfen. Von dem Rechtschreibfehler bei „Stellungname“ abgesehen, wird beispielsweise auf eine IP-Adresse verwiesen. Mittels Whois-Abfrage lässt sich ermitteln, dass die IP-Adresse aus dem Netz der 1&1 Internet AG stammt. Jeder, der über einen anderen Internet-Provider verfügt, kann schon an dieser Stelle die Falschheit dieses Anschreibens nachweisen.
Darüber hinaus gehen einem Strafbescheide per Post zu und werden nicht per E-Mail verschickt.