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	<title>Du hast nach bgh gesucht - Macnotes.de</title>
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	<description>iPhone, iPod, iPad, Mac - das unabhängige Magazin rund um Apple</description>
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	<title>Du hast nach bgh gesucht - Macnotes.de</title>
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		<title>&#8222;Slide to unlock&#8220;: BGH entscheidet gegen Apple</title>
		<link>https://macnotes.de/2015/08/27/slide-to-unlock-bgh-entscheidet-gegen-apple/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexander Trust]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2015 12:00:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der BGH hat in einem Fall Apple gegen Motorola entschieden, dass das &#8222;Slide to unlock&#8220;-Patent die Klage nicht rechtfertigt. Dieser Mechanismus sei vielmehr durch den &#8222;State of the Art&#8220; begründet gewesen. Der BGH hat entschieden: Apples Klage gegen Motorola, das heute zu Lenovo gehört, wird abgewiesen. Die Richter sehen in Apple &#8222;Slide to unlock&#8220;-Patent offenbar [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2015/08/27/slide-to-unlock-bgh-entscheidet-gegen-apple/">&#8222;Slide to unlock&#8220;: BGH entscheidet gegen Apple</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Der BGH hat in einem Fall <a href="https://macnotes.de/firma/apple/">Apple</a> gegen Motorola entschieden, dass das &#8222;Slide to unlock&#8220;-Patent die Klage nicht rechtfertigt. Dieser Mechanismus sei vielmehr durch den &#8222;State of the Art&#8220; begründet gewesen.</p>
<p>Der BGH hat entschieden: Apples Klage gegen Motorola, das heute zu Lenovo gehört, wird abgewiesen. Die Richter sehen in <a href="https://macnotes.de/firma/apple/">Apple</a> &#8222;Slide to unlock&#8220;-Patent offenbar keine schützenswerte Idee, sondern nur ein Ergebnis der Zeit. Das vorgebrachte Patent basiere nicht auf einer generischen Idee. Apples Presseabteilung vermied es bislang, <a href="http://www.bloomberg.com/news/articles/2015-08-25/apple-loses-german-top-court-case-over-swipe-to-unlock-patent" target="_blank">gegenüber Bloomberg</a> ein Statement abzugeben und den Ausgang der Klage zu kommentieren.</p>
<p>Ursprünglich war Samsung Electronics ebenfalls in den Gerichtsstreit involviert, ist jedoch später aus dem Verfahren zurückgetreten. 2012 hatte das OLG München schon einmal für Apple entschieden. Das Verfahren war für eine Revision offen, jedoch zurückgestellt worden, mit Blick auf das Ergebnis der Entscheidung des BGH. Nun dürfte Motorola in Berufung gehen. Das Aktenzeichen lautet X ZR 110/13.</p>
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<p>Das entsprechende Patent war Apple 2011 <a href="https://macnotes.de/2011/10/26/slide-to-unlock-apple-patent-zugesprochen-anfechtung-moglich/" target="_blank">final zugesprochen</a> worden, nachdem es zuvor einige Widersprüche gegeben hatte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2015/08/27/slide-to-unlock-bgh-entscheidet-gegen-apple/">&#8222;Slide to unlock&#8220;: BGH entscheidet gegen Apple</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>BGH-Urteil: Kein Internet, kein Problem &#8211; Schadenersatz für Betroffene</title>
		<link>https://macnotes.de/2013/01/25/bgh-urteil-kein-internet-kein-problem-schadenersatz-fuer-betroffene/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[dk]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jan 2013 15:16:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&#38;1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam. Vor Gericht wurde dem Kunden Recht zugesprochen, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2013/01/25/bgh-urteil-kein-internet-kein-problem-schadenersatz-fuer-betroffene/">BGH-Urteil: Kein Internet, kein Problem &#8211; Schadenersatz für Betroffene</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat <a href="https://www.sueddeutsche.de/digital/bgh-urteil-schadenersatz-bei-internetausfall-1.1582415" target="_blank" rel="noopener">entschieden</a>, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&amp;1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam.</p>
<p>Vor Gericht wurde dem Kunden Recht zugesprochen, da die zuständigen Richter den Internetausfall als Einbuße der Lebensqualität angesehen haben. Damit wird der DSL-Anschluss auf einen Status mit einem Auto gesetzt, das nach einem Unfall ebenfalls mittels Entschädigung (z. B. Mietwagen) ersetzt werden kann. Generell erkennt das Gericht aber nur solche Gegenstände für Schadenersatz an, die die Lebensqualität mindern bzw. sich negativ auf die Lebenshaltung auswirken, was nicht auf Luxusgegenstände zutrifft.</p>
<p>Allerdings wird trotz des BGH-Urteils nicht bei jedem Internetausfall einen Schadenersatz für die betroffenen Kunden geben. Dieser greift nur dann, wenn die Kunden nicht über bestehende Mobilfunkverträge die Möglichkeit haben, mobil auf das Internet zuzugreifen. Zudem wird der Schadenersatz im Normalfall deutlich geringer ausfallen als die 50 Euro pro Ausfalltag, die der erwähnte 1&amp;1-Kunde veranschlagt hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2013/01/25/bgh-urteil-kein-internet-kein-problem-schadenersatz-fuer-betroffene/">BGH-Urteil: Kein Internet, kein Problem &#8211; Schadenersatz für Betroffene</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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		<title>Wie legal ist Mega? Kim Dotcoms neuer Cloud-Dienst aus Sicht eines Anwalts</title>
		<link>https://macnotes.de/2013/01/22/wie-legal-ist-mega-kim-dotcoms-neuer-cloud-dienst-aus-sicht-eines-anwalts/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Keller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jan 2013 10:43:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kim Dotcoms neuer Cloud-Dienst, Mega, ist am Wochenende gestartet und erfreut sich großer Beliebtheit. Im Gegensatz zum Vorgängerprojekt Megaupload will sich der gebürtige Deutsche mit Mega nicht rechtlich angreifbar machen &#8211; die Daten sind allesamt verschlüsselt und den Schlüssel kennt nur derjenige, der die Dateien hochgeladen hat. Ob er sich damit zu weit aus dem [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2013/01/22/wie-legal-ist-mega-kim-dotcoms-neuer-cloud-dienst-aus-sicht-eines-anwalts/">Wie legal ist Mega? Kim Dotcoms neuer Cloud-Dienst aus Sicht eines Anwalts</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Kim Dotcoms neuer Cloud-Dienst, Mega, ist am Wochenende gestartet und erfreut sich großer Beliebtheit. Im Gegensatz zum Vorgängerprojekt Megaupload will sich der gebürtige Deutsche mit Mega nicht rechtlich angreifbar machen &#8211; die Daten sind allesamt verschlüsselt und den Schlüssel kennt nur derjenige, der die Dateien hochgeladen hat. Ob er sich damit zu weit aus dem Fenster lehnt, hat Rechtsanwalt Christian Solmecke erörtert.</p>
<p>Nach nur 24 Stunden konnte Kim Dotcom <a href="https://macnotes.de/2013/01/21/mega-kim-dotcoms-neuer-cloud-service-am-ersten-tag-mit-einer-million-anwendern/">mit seinem neuen Projekt &#8222;Mega&#8220; die erste Million Benutzer</a> anlocken. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Cloud-Dienst, der die Dateien automatisch verschlüsselt. Der Hochlader kann die Links samt Schlüssel dann weiter verteilen. Grundsätzlich wird aus Mega daher aber noch keine legale Version von Megaupload, befürchtet Solmecke.</p>
<h2>Auf die User kommt es an</h2>
<p>Die Einschätzung des Juristen ist, dass die Legalität der Webseite damit steht und fällt, was die Benutzer hochladen, wem sie es zugänglich machen und wie der Betreiber auf Meldungen von Urheberrechtsverletzungen reagiert. Da die Daten allesamt verschlüsselt sind, wird es für Strafverfolger und Rechteinhaber schwieriger, Verstöße gegen das Urheberrecht zu beweisen und zu ahnden, aber unmöglich sei es deshalb nicht.</p>
<h2>Bloßes Hochladen nicht verboten</h2>
<p>Weiterhin merkt Solmecke an, dass das bloße Hochladen, selbst von urheberrechtlich geschütztem Material, kein Problem darstellt. Selbst das Weitergeben des Links samt Code an Freunde oder Verwandte sei noch unbedenklich. Das Problem mit dem Recht entstehe erst, wenn &#8222;die Öffentlichkeit&#8220; Zugriff auf die Dateien habe. Dabei ist es egal, ob das Material verschlüsselt war oder nicht.</p>
<h2>Dotcom haftet ebenfalls</h2>
<p>Eigentlich wollte sich Kim Dotcom mit der Zwangsverschlüsselung eine Beruhigungspille verabreichen unter dem Motto &#8222;ich weiß nicht, was auf den Servern liegt, also kann man mich nicht belangen&#8220;. So einfach ist dies laut Solmecke aber nicht. Wenn ein Rechteinhaber einen Verstoß meldet, ist der Dienstbetreiber dennoch dazu verpflichtet, die Inhalte zu löschen. Aufgrund des Digital Millenium Copyright Act (DMCA), das in den USA gültig ist, verfügt Mega über ein Abuse-Formular, um solche Verstöße melden zu können. Laut einem Urteil des BGH wäre Mega sogar dazu verpflichtet, Linksammlungen auf weitere, gleichartige Verstöße hin zu untersuchen.</p>
<p>Abschließend hält Christian Solmecke fest, dass die automatische Verschlüsselung kein Freibrief sei, um das Urheberrecht zu verletzen. Unter diesem Problem leiden jedoch auch alle anderen Anbieter von Online-Speicherplatz &#8211; nur wenige werden aber mit der Begehung von Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang gebracht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2013/01/22/wie-legal-ist-mega-kim-dotcoms-neuer-cloud-dienst-aus-sicht-eines-anwalts/">Wie legal ist Mega? Kim Dotcoms neuer Cloud-Dienst aus Sicht eines Anwalts</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Dieter Bohlen: DSDS-Juror verklagt die Bundesrepublik wegen Menschenrechtsverletzung</title>
		<link>https://macnotes.de/2012/04/27/dieter-bohlen-dsds-juror-verklagt-die-bundesrepublik-wegen-menschenrechtsverletzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion Macnotes]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 23:36:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Entertainment]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieter Bohlen verklagt Deutschland. Wegen Menschenrechtsverletzung verklagt DSDS-Juror und Musik-Produzent Dieter Bohlen die Bundesrepublik Deutschland. Stein des Antsoßes ist eine Tabak-Werbung für die Zigaretten-Marke Lucky Strike, die vom Bundesgerichtshof abgesegnet wurde. Wie die Bild berichtet, spielt das Plakat des Zigarettenkonzerns British American Tobacco (BAT) auf Bohlens Buch “Hinter den Kulissen” aus dem Jahr 2003 an. Für Bohlen als [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2012/04/27/dieter-bohlen-dsds-juror-verklagt-die-bundesrepublik-wegen-menschenrechtsverletzung/">Dieter Bohlen: DSDS-Juror verklagt die Bundesrepublik wegen Menschenrechtsverletzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'><strong>Dieter Bohlen verklagt Deutschland.</strong> Wegen Menschenrechtsverletzung verklagt DSDS-Juror und Musik-Produzent Dieter Bohlen die Bundesrepublik Deutschland. Stein des Antsoßes ist eine Tabak-Werbung für die Zigaretten-Marke Lucky Strike, die vom Bundesgerichtshof abgesegnet wurde.</p>
<p>Wie die Bild berichtet, spielt das Plakat des Zigarettenkonzerns British American Tobacco (BAT) auf Bohlens Buch “Hinter den Kulissen” aus dem Jahr 2003 an. Für Bohlen als Nichtraucher ein untragbarer Sachverhalt, wie die Springer-Medien melden.</p>
<blockquote><p>“Ich verstehe doch Spaß. Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung”.<br />
<cite>(Dieter Bohlen)</cite></p></blockquote>
<h2>LG und OLG sagen ja, BGH nein</h2>
<p>In erster Instanz hatte Bohlen sowohl beim Landgericht Hamburg als auch beim Oberlandesgericht gewonnen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf und wies die Verfassungsbeschwerde des Musik-Produzenten zurück. Bleibt nur noch die nächst höhere Instanz: Die Bundesrepublik auf Schadensersatz zu verklagen. Bislang soll Bohlen bereits 60.000 Euro in seine Klage “investiert” haben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2012/04/27/dieter-bohlen-dsds-juror-verklagt-die-bundesrepublik-wegen-menschenrechtsverletzung/">Dieter Bohlen: DSDS-Juror verklagt die Bundesrepublik wegen Menschenrechtsverletzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht kippt Tauschbörsenurteil gegen Polizisten</title>
		<link>https://macnotes.de/2012/04/15/bundesverfassungsgericht-kippt-tauschborsenurteil-gegen-polizisten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexander Trust]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Apr 2012 22:28:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Polizeibeamter, der selber gegen illegale Online-Aktivitäten und Internetpiraterie kämpft, ist vor einiger Zeit von Anwälten der Musikindustrie auf Schadenersatz verklagt worden. Vom privaten Internet-Account des Ordnungshüters wurden illegal Musikdateien im Internet zum Tausch angeboten. Doch nicht er, sondern der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte sich der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material schuldig gemacht. Nachdem [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2012/04/15/bundesverfassungsgericht-kippt-tauschborsenurteil-gegen-polizisten/">Bundesverfassungsgericht kippt Tauschbörsenurteil gegen Polizisten</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Ein Polizeibeamter, der selber gegen illegale Online-Aktivitäten und Internetpiraterie kämpft, ist vor einiger Zeit von Anwälten der Musikindustrie auf Schadenersatz verklagt worden. Vom privaten Internet-Account des Ordnungshüters wurden illegal Musikdateien im Internet zum Tausch angeboten. Doch nicht er, sondern der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte sich der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material schuldig gemacht. Nachdem das zuständige LG ein Urteil fällte, wollte der Polizist in Berufung gehen, dieses Recht wurde ihm zunächst vom OLG verwehrt. Doch das Bundesverfassungsgericht kippte die Entscheidung.</p>
<p>Als nachgewiesen werden konnte, dass der volljährige Sohn der Lebensgefährtin des Ordnungshüters den Internetzugang desselben zum Verbreiten von urheberrechtlicher geschützter Musik verwendete, wurde der Polizist zwar persönlich des Vorwurfs entlastet und in der Folge wurde der Schadenersatzanspruch gegen ihn zurückgenommen, die Rechtsanwaltskosten seien allerdings von ihm zu tragen, hieß es.</p>
<h2>Schutzrechtsverletzung</h2>
<p>Gegen diese Forderung legte der Polizist Beschwerde vor dem Landgericht ein. Das LG sah zwar als erwiesen an, dass nicht der Polizist, sondern der volljährige Sohn dessen Lebensgefährtin die Urheberverstöße begangen hatte, doch urteilten die Richter, der Polizist müsse für die Schutzrechtsverletzung haften, da er den Internet-Zugang zur Verfügung gestellt und damit die Urheberrechtsverletzung erst &#8222;möglich gemacht&#8220; hat. Gerade er als Ordnungshüter mit Schwerpunkt auf Internetpiraterie habe sich der Gefahren bewusst sein müssen.</p>
<p>Eine Revision wurde vom Oberlandesgericht mit Hinweis auf die &#8222;Sommer unseres Lebens&#8220;-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 330) zurückgewiesen, da es Aufgabe des Anschlussinhabers sei, Dritte, die den Anschluss nutzen, darüber aufzuklären, dass die illegale Nutzung von Tauschbörsen nicht gestattet sei.</p>
<h2>Bundesverfassungsgericht gewährt Berufung</h2>
<p>Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat das Urteil des OLG indes aufgehoben, da nicht klar begründet wurde, aus welchem Grund die Revision verwehrt werden sollte (vgl. <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-022.html" target="_blank" rel="noopener">Pressemitteilung des BVerfG</a>). Das BVerfG gibt allerdings dem Polizisten in diesem Fall nicht automatisch Recht, sondern räumt ihm nur das Recht auf Berufung und Neuverhandlung der Sache ein.</p>
<h2>Keine Rechtssicherheit</h2>
<p>Für Rechtsanwalt Christian Solmecke zeigt das bis hierhin geschilderte Prozedere, dass es bislang keine Rechtssicherheit darüber gebe, wie sich ein Internet-Anschlussinhaber verhalten muss, wenn Dritte seinen Anschluss nutzen:</p>
<blockquote class="notification is-dark is-radiusless mt-4" style="border-left: 2rem solid #22C3A7; display:inline-block;">&#8222;Das große Problem ist, dass es noch keine Rechtssicherheit darüber gibt, wie ein Internet-Anschlussinhaber vorgehen muss, wenn er den Zugang zum Anschluss Dritten überlässt. Manche Gerichte vertreten die Ansicht, dass ein Handlungsbedarf nur dann besteht, wenn es konkrete Anzeichen für eine missbräuchliche Verwendung des Anschlusses gibt. Andere Gerichte wie das im eben geschilderten Fall gehen davon aus, dass bei jeder Überlassung eine Instruktions- und Überlassungspflicht besteht.<br /><cite>RA Solmecke</cite></blockquote>
<p>Für Anwalt Solmecke führt der vorliegende Fall dazu, dass sich die Instanzen künftig differenzierter mit Filesharing-Fällen auseinandersetzen und die Prüfpflichten eines Internetanschlussinhabers intensiver verhandelt werden müssen. Eine Entscheidung des BGH steht derzeit noch aus.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2012/04/15/bundesverfassungsgericht-kippt-tauschborsenurteil-gegen-polizisten/">Bundesverfassungsgericht kippt Tauschbörsenurteil gegen Polizisten</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Safari 5: Browser-Update nach der WWDC-Keynote</title>
		<link>https://macnotes.de/2010/06/08/safari-5-browser-update/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[N.A.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2010 05:54:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits im Vorfeld der WWDC hatten wir berichtet, dass es Ger&#252;chte zu Safari 5 gibt. &#220;ber den Webbrowser wurde gestern w&#228;hrend der Keynote zwar nicht angesprochen, doch hat Apple Safari 5 bereits gestern Nacht ver&#246;ffentlicht, und in eine Pressemeldung dazu herausgegeben. Und wie es bereits in den Ger&#252;chte vorhergesagt wurde, verf&#252;gt Safari 5 &#252;ber einen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2010/06/08/safari-5-browser-update/">Safari 5: Browser-Update nach der WWDC-Keynote</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Bereits im Vorfeld der WWDC hatten wir berichtet, dass es <a href="https://macnotes.de/2010/06/06/wwdc-2010-kommen-safari-5-und-snow-leopard-10-6-4/">Ger&uuml;chte zu Safari 5</a> gibt. &Uuml;ber den Webbrowser wurde gestern w&auml;hrend der Keynote zwar nicht angesprochen, doch hat <a href="https://macnotes.de/firma/apple/">Apple</a> Safari 5 bereits gestern Nacht ver&ouml;ffentlicht, und in eine Pressemeldung dazu herausgegeben.</p>
<p>Und wie es bereits in den Ger&uuml;chte vorhergesagt wurde, verf&uuml;gt Safari 5 &uuml;ber einen so genannten Safari Reader, welcher das Lesen der Inhalte vereinfachen soll. Zus&auml;tzlich gibt es f&uuml;r Mitglieder in Apples Safari-Dev-Programm die M&ouml;glichkeit, Erweiterungen mit HTML5, CSS3 und JavaScript zu verwirklichen, ein entsprechendes digitales Zertifikat aus Cupertino vorausgesetzt. Entsprechende Demonstrationen zu den M&ouml;glichkeiten hatte <a href="https://macnotes.de/firma/apple/">Apple</a> ja <a href="https://macnotes.de/2010/06/04/apple-prasentiert-html5-showcases/">bereits pr&auml;sentiert</a>.</p>
<p>Safari 5 steht zum Download bereit: F&uuml;r <a href="http://appldnld.apple.com/Safari5/061-7311.20100607.Sfr5g/Safari5.0SnowLeopard.dmg">Snow Leopard ab Mac OS X 10.6.2</a>, sowie f&uuml;r <a href="http://appldnld.apple.com/Safari5/061-7135.201000607.Bghty/Safari5.0Leopard.dmg">Leopard ab Mac OS X 10.5.8</a>. Die Version f&uuml;r Windows steht ebenfalls bereits zum <a href="http://appldnld.apple.com/Safari5/061-7138.20100607.Y7U87/SafariSetup.exe">Download</a> bereit.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2010/06/08/safari-5-browser-update/">Safari 5: Browser-Update nach der WWDC-Keynote</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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		<title>Notizen vom 22. Oktober 2009</title>
		<link>https://macnotes.de/2009/10/22/notizen-vom-22-oktober-2009/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion Macnotes]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Oct 2009 07:20:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Hardware]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Magic Mouse Teardown: Nach den ersten Bildern vom Innenleben des Unibody MacBook white hat iFixit ein Teardown der neuen Magic Mouse ver&#246;ffentlicht. Auf die Multitouch-Funktion wurde noch nicht weiter eingegangen, iFixit hat aber schon einmal den Bluetooth-Chip identifiziert: Es ist ein Broadcom BCM2042A4KFBGH. Aktualisierte Liste: Obsolete Hardware Apple Hardware durchl&#228;uft in ihrem &#8222;Leben&#8220; drei Stadien: [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2009/10/22/notizen-vom-22-oktober-2009/">Notizen vom 22. Oktober 2009</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Magic Mouse Teardown: Nach den ersten Bildern vom Innenleben des Unibody MacBook white hat iFixit ein <a href="https://www.ifixit.com/Teardown/Magic+Mouse+Teardown/1240">Teardown der neuen Magic Mouse</a> ver&ouml;ffentlicht. Auf die Multitouch-Funktion wurde noch nicht weiter eingegangen, iFixit hat aber schon einmal den Bluetooth-Chip identifiziert: Es ist ein <a href="https://www.broadcom.com/products">Broadcom BCM2042A4KFBGH</a>.</p>
<h2>Aktualisierte Liste: Obsolete Hardware</h2>
</p>
<p>Apple Hardware durchl&auml;uft in ihrem &#8222;Leben&#8220; drei Stadien: Supported, Vintage und Obsolete. Obsolete, also veraltete Ger&auml;te, werden von Apple nicht mehr repariert, Apple bietet dann keine Ersatzteile, Support und Reparatur. Neu getroffen hat es nun wieder eine ganze Reihe Ger&auml;te, bei denen der Support offiziell eingestellt wird. Im einzelnen sind es:</p>
<ul>
<li>iBook G4 (early 2004),</li>
<li>iBook G4 (14&#8243; early 2004),</li>
<li>eMac (USB 2.0),</li>
<li>Apple Cinema Display ADC,</li>
<li>Apple Studio Display 15&#8243; ADC,</li>
<li>Apple Studio Display 17&#8243; LCD,</li>
<li>Apple Studio Display 17&#8243; ADC,</li>
<li>Power Mac G4 (QuickSilver 2002),</li>
<li>Macintosh Server G4 (QuickSilver 2002),</li>
<li>PowerBook G4 (DVI),</li>
<li>iBook (14.1 LCD 16 VRAM,</li>
<li>iBook (16 VRAM)</li>
<li>und die Base Station Airport (Dual Ethernet).</li>
</ul>
<h2>World of Goo-Aktion verl&auml;ngert</h2>
<p>Die Geburtstagsaktion von World of Goo ist bis zum 25. Oktober verl&auml;ngert. Bis einschlie&szlig;lich Sonntag hei&szlig;t es also noch: Kauft World of Goo f&uuml;r Mac, Windows oder Linux, und zahlt, soviel ihr wollt.</p>
<h2>TomTom Car Kit im US Store</h2>
<p>Das <a href="https://macnotes.de/2009/10/09/tom-tom-car-kit-zuruck-im-applestore-iphone-kfz-navigation-mit-halterung/">TomTom Car Kit</a> ist nun auch im <a href="https://www.apple.com/search/TomTom-Car-Kit-for-iPhone?mco=MTMzODMyOTE&amp;rdt=redirectionFromProductPage&amp;tab=accessories">US Apple Store</a> angekommen. Das Versanddatum wurde den ersten Bestellern mit 4. Dezember angegeben. Der Preis liegt bei $119,95, also umgerechnet rund 80&euro; &#8211; allerdings ohne Steuer.</p>
<h2>Update f&uuml;r DVD Jons DoubleTwist</h2>
<p>Nach dem Update f&uuml;r DVD Jons DoubleTwist steht der Sync f&uuml;r iPhone und iPod touch unter Windows wieder zur Verf&uuml;gung. Gleiches gilt f&uuml;r Features, die wir aus der Mac-Version bereits kennen (Playlisterstellung, selbstst&auml;ndige DoubleTwist Library,etc.). DoubleTwist stellt &uuml;brigens ein: Gesucht werden &#8222;<a href="https://web.archive.org/web/20091028133315/http://www.doubletwist.com:80/Home/Jobs.dt">C#-Software und Mac-SoftwareEntwickler</a>&#8222;.</p>
<h2>Software-Updates</h2>
<p>Fehlerbehebungen f&uuml;r die Safari-Erweiterung <a href="https://web.archive.org/web/20100106043202/http://www.machangout.com/">Glims 1.0b22</a>, f&uuml;r der Audio-Recorder <a href="https://www.rogueamoeba.com/audiohijackpro/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Audio Hijack Pro 2.9.5</a> und f&uuml;r <a href="https://textexpander.com/">TextExpander 2.7.1</a>. <a href="http://truecrypt.sourceforge.net/">TrueCrypt 6.3</a> biette nun vollen Support f&uuml;r Mac OS X 10.6 Snow Leopard. In der neuen Beta-Version des Wave-Clients Waveboard 0.6 arbeiten die Growl-Notifications wieder. Passend zur aktualisierten Obsolete-Hardware-Liste gibt es auch ein <a href="http://mactracker.ca/">Mactracker 5.0.10</a>-Update mit weiteren neuen und veralteten Ger&auml;ten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2009/10/22/notizen-vom-22-oktober-2009/">Notizen vom 22. Oktober 2009</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
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		<title>Jailbreak für iPhone oder iPod touch mit Firmware 1.1.2</title>
		<link>https://macnotes.de/2007/11/13/jailbreak-iphone-ipod-touch-firmware-112/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[sm]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Nov 2007 00:40:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir liefern euch eine detaillierte Beschreibung, wie man ein aktiviertes iPhone mit der Firmware 1.1.2 f&#252;r die Installation von Fremdprogrammen freischaltet, also einen Jailbreak ausf&#252;hrt. Der Jailbreak ist au&#223;erdem kompatibel mit dem iPod touch. Diese Anleitung setzt ein aktiviertes iPhone mit Firmware Version 1.1.2 und zus&#228;tzlich eine funktionierende W-LAN-Verbindung voraus. F&#252;r alle iPhones mit Firmware-Version [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://macnotes.de/2007/11/13/jailbreak-iphone-ipod-touch-firmware-112/">Jailbreak für iPhone oder iPod touch mit Firmware 1.1.2</a> erschien zuerst auf <a href="https://macnotes.de">Macnotes.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class='lead'>Wir liefern euch eine detaillierte Beschreibung, wie man ein aktiviertes <a href="https://macnotes.de/produkt/iphone/">iPhone</a> mit der Firmware 1.1.2 f&uuml;r die Installation von Fremdprogrammen freischaltet, also einen Jailbreak ausf&uuml;hrt. Der Jailbreak ist au&szlig;erdem kompatibel mit dem iPod touch.<span id="more-1725"></span></p>
<p>Diese Anleitung setzt ein aktiviertes iPhone mit Firmware Version 1.1.2 und zus&auml;tzlich eine funktionierende W-LAN-Verbindung voraus. F&uuml;r alle iPhones mit Firmware-Version 1.1.3 ist folgende <a href="https://web.archive.org/web/20080218180018/http://www.macnotes.de:80/2008/02/15/iphone-unlock-mit-ijailbreak/">Anleitung zu empfehlen</a>.</p>
<p>Als Grundlage f&uuml;r den Jailbreak der Firmware 1.1.2 ben&ouml;tigt man eine geknackte Firmware 1.1.1 auf dem jeweiligen Ger&auml;t. Da jedes deutsche iPhone mit der Version 1.1.2 ausgeliefert wird, muss zuerst ein Downgrade der Firmware durchgef&uuml;hrt werden.</p>
<p><a href="https://macnotes.de/firma/apple/">Apple</a> stellt gl&uuml;cklicherweise die gesamten Firmware-Versionen zum direkten Download bereit. Wichtig ist jedoch vor dem Download die Funktion &#8222;Sichere Dateien nach dem Laden &ouml;ffnen&#8220; im Safari zu deaktivieren, da sonst die heruntergeladenen Dateien unbrauchbar werden. Diese Option befindet sich in den Einstellungen unter dem Punkt &#8222;Allgemein&#8220;. Nachdem die Einstellung vorgenommen wurde, kann die Firmware-Version <a href="http://appldnld.apple.com/iPhone/061-3883.20070927.In76t/iPhone1,1_1.1.1_3A109a_Restore.ipsw">1.1.1</a> und <a href="http://appldnld.apple.com/iPhone/061-4037.20071107.5Bghn/iPhone1,1_1.1.2_3B48b_Restore.ipsw">1.1.2</a> von Apples Webserver heruntergeladen werden.</p>
<h2>SIM-PIN-Abfrage abschalten</h2>
<p>Vor Beginn der gesamten Prozedur muss man unbedingt die PIN-Abfrage f&uuml;r die eigene SIM abschalten. Zu finden ist diese in den Einstellungen, in der Rubrik &#8222;Telefon&#8220;. Dort w&auml;hlt man die Option &#8222;PIN-Code&#8220; und &auml;ndert die Einstellung.<br />
Wer mitten im Prozess in die Verlegenheit kommt dies vergessen zu haben, ben&ouml;tigt ein zweites Handy, mit dem die SIM-Karte aus dem iPhone PIN-frei geschaltet werden kann. Danach kann&#8217;s weitergehen (mit der SIM wieder im iPhone, nat&uuml;rlich).</p>
<h2>Firmware downgraden</h2>
<p>Zu beachten ist, dass beim Downgrade der Firmware alle Daten auf dem iPhone gel&ouml;scht werden! Wer nun Angst um seine Daten hat und das iPhone nicht mit seinem Mac synchronisiert, der sollte jetzt ein Backup machen.</p>
<p>Als erstes verbindet das iPhone mit dem Mac. Haltet dann die Home- und Power-Taste gedr&uuml;ckt und wenn der Bildschirm sich ausschaltet, lasst die Power-Taste los. Das iPhone startet nun im DFU-Modus.</p>
<p>In iTunes klickt ihr nun mit gedr&uuml;ckter <kbd>Alt</kbd>-Taste den Button &#8222;Wiederherstellen&#8220;. Nun sollte man die M&ouml;glichkeit haben eine Firmware-Datei auszuw&auml;hlen. Wir w&auml;hlen die ipsw-Datei der Firmware 1.1.1 aus und best&auml;tigen die Auswahl. Das iPhone installiert nun die alte Firmware.</p>
<p>Nachdem der Downgrade mit dem Fehlercode <code>1015</code> (kein Grund zur Panik!) beendet wurde, muss das iPhone noch in den normalen Betriebsmodus zur&uuml;ck. F&uuml;r dieses Vorhaben ist eine weitere Software von N&ouml;ten: <a href="https://web.archive.org/web/20071115012814/http://code.google.com:80/p/independence/">iNdependence</a>. Mit der aktuellen Version 7.5 von iTunes funktioniert nur die Beta-Version 1.3 von iNdependence und zus&auml;tzlich ben&ouml;tigt man noch das MobileDevice-Framework von iTunes 7.4.2.<br />
Als erstes wird die &#8222;iNdependence MobDev Tool&#8220;-Anwendung ausgef&uuml;hrt. Es erscheint ein Hinweisfenster, dass iNdependence nicht mit iTunes 7.5 funktioniert und man das Framework von Version 7.4 ausw&auml;hlen soll. Im ersten Dialog w&auml;hlt man also das Verzeichnis des Frameworks aus. Nachdem die Auswahl best&auml;tigt wurde, erscheint ein zweiter Dialog, mit dessen Hilfe man die eigentliche iNdependence-Anwendung ausw&auml;hlt. Wurde alles erfolgreich durchgef&uuml;hrt, funktioniert iNdependence mit dem Framework von iTunes 7.4.2. trotz der Installation von Version 7.5. Genau diese Prozedur ist in der stabilen Version 1.2 von iNdependence nicht enthalten.<br />
Durch ein simples Starten der Anwendung bringt iNdependence nun das iPhone dazu den DFU-Modus zu verlassen und wieder in den regul&auml;ren Betriebsmodus zu wechseln. Dies kann eventuell ein paar Sekunden dauern oder ben&ouml;tigt mehr als einen Anlauf; Kein Grund zur Panik. Das iPhone ist nun mit der Firmware-Version 1.1.1 in englischer Sprache beladen und erkennt weder die T-Mobile SIM-Karte noch das Netz von T-Mobile. F&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des Jailbreak ben&ouml;tigen wir daher eine W-LAN-Verbindung.</p>
<h2>Jailbreak der Firmware 1.1.1</h2>
<p>Nun geht es darum, den Jailbreak der Firmware-Version 1.1.1 durchzuf&uuml;hren. Hierzu gen&uuml;gt es, mit dem Safari-Browser vom iPhone die Webseite <a href="https://web.archive.org/web/20071213000918/http://www.jailbreakme.com:80/">www.jailbreakme.com</a> aufzurufen und ganz unten den Punkt &#8222;AppSnapp installieren&#8220; zu w&auml;hlen. Kurze Zeit nach der Auswahl sollte sich der Safari schlie&szlig;en und der Jailbreak wird durchgef&uuml;hrt. Nachdem alles erfolgreich durchgef&uuml;hrt wurde, befindet sich der &#8222;Installer&#8220; auf dem iPhone, mit dem der n&auml;chste Schritt durchgef&uuml;hrt werden kann.</p>
<h2>OktoPrep installieren</h2>
<p>Nach dem Starten des Installers l&auml;dt sich das Programm als erstes die aktuellen Programmquellen aus dem Internet und stellt einem danach eine gruppierte Ansicht aller Programme bereit. Unter dem Punkt &#8222;Tweaks (1.1.1)&#8220; gibt es das Programm &#8222;OktoPrep&#8220;, das es nun zu installieren gilt. Ein Klick auf den Eintrag zeigt die entsprechenden Details an und oben rechts befindet sich nun der Knopf zum Installieren.<br />
Nach der Installation erscheint ein Hinweis-Fenster, dass man nun bedenkenlos auf die Firmware-Version 1.1.2 updaten kann.</p>
<h2>Firmware auf Version 1.1.2 aktualisieren</h2>
<p>Wenn das iPhone mit dem Mac verbunden ist und man innerhalb von iTunes auf den Button &#8222;nach Updates suchen&#8220; klickt, erh&auml;lt man den Hinweis, dass die Version 1.1.1. bereits aktuell sei. Wenn man die Options-Taste w&auml;hrend des Klicks auf den Button gedr&uuml;ckt h&auml;lt, erscheint ein Auswahlfenster. Dort w&auml;hlt man die ipsw-Datei der Firmware 1.1.2 und best&auml;tigt die Auswahl. Nun wird die aktuelle Firmware installiert bzw. das iPhone aktualisiert.</p>
<h2>Jailbreak der Firmware 1.1.2</h2>
<p>Nachdem das iPhone neugestartet hat, ist das Icon f&uuml;r den Installer wieder vom Display verschwunden und wir haben &#8211; rein optisch &#8211; ein iPhone, das dem urspr&uuml;nglichen Zustand entspricht. F&uuml;r den n&auml;chsten Schritt ben&ouml;tigen wir die Jailbreak Software von &#8222;conceited software&#8220;. Sollte es beim Download zu Problemen kommen, eventuell einmal die Firewall umstellen. Ich konnte die Datei nicht herunterladen, da NetBarrier X4 meinen UserAgent &#8222;verheimlicht&#8220; hatte.</p>
<p>Zus&auml;tzlich zu dem eben geladenen Programm wird noch die Datei <code>libreadline.5.2.dylib</code> ben&ouml;tigt, die ebenfalls zum Download bereitsteht.</p>
<p>Entpackt die zweite .zip-Datei und kopiert die Datei <code>libreadline.5.2.dylib</code> in das Verzeichnis <code>/usr/local/lib/</code>. Am einfachsten gelingt dies, wenn man ein Terminal &ouml;ffnet und <code>open /usr/local/lib/</code> eingibt. Nach der Best&auml;tigung sollte sich ein Finder-Fenster im entsprechenden Verzeichnis &ouml;ffnen und man kann wie gewohnt die Datei &#8222;r&uuml;berschieben&#8220;. Da es sich um ein System-Verzeichnis handelt, wird man noch nach seinem Passwort zur Autorisierung gefragt.</p>
<p>Die Datei liegt im richtigen Verzeichnis? Das iPhone ist angeschlossen? Dann k&ouml;nnen wir mit dem Jailbreak beginnen. Als erstes wird die Datei <code>1.1.2-jailbreak.zip</code> entpackt und das Terminal ge&ouml;ffnet. Nun navigiert man mit Hilfe des cd-Befehls zu den entpackten Dateien (z.&nbsp;B. <code>cd Desktop/Jailbreak/</code>) und f&uuml;hrt die Datei <code>osx</code> mit dem Befehl <code>./osx</code> aus. Es sollte sich ein Fenster &ouml;ffnen, mit dem nun der Jailbreak durchgef&uuml;hrt werden kann. Zus&auml;tzlich hat man noch die M&ouml;glichkeit direkt den SSH-Server zu installieren, um Dateien auf das iPhone zu kopieren.</p>
<p>Nach Bet&auml;tigung des Buttons l&auml;uft der Jailbreak durch und man sieht im Terminal und im Fenster den Status des Vorgangs. Es ist auf jeden Fall davon abzuraten das Fenster oder das Terminal w&auml;hrend des Vorgangs zu schlie&szlig;en! Wenn der Vorgang beendet wurde, startet das iPhone nochmal neu und danach ist der Installer wieder auf dem Display zu sehen.</p>
<p>Die beschrieben Prozedur gilt auf gleiche Weise f&uuml;r den iPod touch, nur dass man sich an dem Punkt mit der SIM-Karte keine Gedanken machen muss.</p>
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